Vor Gründung der freiwilligen Wehr gab es in Vettelschoß eine bereits im Einsatz erprobte und leistungsstarke Feuerlöschtruppe
Von H.H. Mohr
War die erste Feuerwehr in Vettelschoß ein „Brandkorps“
(Pflichtfeuerwehr) oder eine „Turnerfeuerwehr“ auf freiwilliger Basis?
Bei der Gründung der „Freiwilligen Feuerwehr Vettelschoß“ am 01. Mai 1899 – drei Tage vor dem Patronatsfest des hl. Florian von Norictim (Lauriacum = Lorch an der Enns in Oberösterreich, Diözesan-Patron von Linz und der Schutzheilige von Oberösterreich), dem Schirmherr der Feuerwehren – dürften noch einige Kameraden der wohl ersten Feuerwehr in Vettelschoß von vor 1865 mitgewirkt und die alte Handlöschspritze von anno dazumal, ein interessantes Unikat nicht nur für die Feuerwehrgeschichte von Vettelschoß, mit in die Wiege gelegt haben.
Sie war nur mit purer und enormer Muskelkraft von vier bis sechs „Drückern“, wie die Feuerwehrsprache diese Kraftprotze betitelte, schweißtreibend und immer wieder abwechselnd zu bedienen. – Sicherlich kann man dabei im Nachhinein nicht von einer so genannten „Abprotzspritze“ im eigentlichen Sinne sprechen!
Die „halbe“ Hun- oder Honschaft Vettelschoß gehörte bis zur Säkularisation bzw. dem „Reichsdeputationshauptschluß“ vom 25.02.1803 verwaltungsmäßig zum Kurkölnischen (Kurköln) Amt Altenwied, wurde danach anfangs dem Herzogtum Berg zugeschlagen, kam aber bereits 1806 zum Fürsten- bzw. Herzogtum Nassau, wurde 1815 preußisch und 1822 in die Rheinprovinz eingegliedert.
Im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden gibt es keine Hinweise auf eine Feuerwehr in Vettelschoß. Doch existieren dort Unterlagen des Herzoglich-Nassauischen Staatsministeriums betreffend „Überlassung der bei den Gemeindelöschanstalten befindlichen herrschaftlichen Feuerspritzen an die betreffenden Gemeinden“, „Förderung und Überwachung des Lösch- und Rettungswesens“ sowie im Großherzogtum Berg die „Feuerpolizeilichen Maßnahmen, Feuerlöschgeräte und Feuerverordnungen“, die noch gesichtet und ausgewertet werden müssen.
Zur Zeit der Gründung der „Freiwilligen Feuerwehr Vettelschoß“ fungierte als Oberpräsident der Rheinprovinz ein Berthold von Nasse (1890 – 1905). Die Rheinprovinz (Rheinpreußen) war eine der Provinzen, die vom 22.06.1822 bis zur Auflösung nach dem Zweiten Weltkrieg den Staat Preußen bildeten und das Rheinland zwischen Bingen am Rhein und Kleve umfasste. Der Sitz des Oberpräsidenten und der anderen staatlichen Verwaltungsbehörden für die Rheinprovinz war Koblenz.
Und als Regierungspräsident des Regierungsbezirks Koblenz amtierte Joseph Anton Friedrich August Freiherr von Hövel (1899 – 1910). Der Landrat von Neuwied hieß Friedrich Wilhelm Justus von Runkel (1877 – 1906). In Neustadt (Neustatt) gab es um diese Zeit den Bürgermeister (Amtsbürgermeister) Karl Johann Baptist Zimmermann (1872 – 1909) mit seiner „Bürgermeisterei“, zu der auch die Gemeinde Vettelschoß gehörte.
Die „Freiwillige Feuerwehr Vettelschoß“ wurde letztlich ohne viel Tamtam nur von oder unter dem Vettelschosser Gemeindevorsteher (Bürgermeister) Anton Weißenfels III. aus Kalenborn (1893 – 1900) aus der Taufe gehoben. Den Segen dazu erteilte der erste eigenständige Vettelschosser Pfarrvertreter/Pfarrverwalter Johann Peter Klöckner, der in Vettelschoß vom 17.05.1896 – 09.04.1906 wirkte.
Über die wohl erste Feuerwehr von Vettelschoß (womöglich eine wie die sich in größeren Städten etablierten „Turnerfeuerwehren“ oder war es in der Tat doch ein „Brandkorps“ = Pflichtfeuerwehr) ist leider nichts überliefert. Auf Grund der besonderen Motivation und der militärischen Organisationsform waren die „Turnerfeuerwehren“ deutlich besser als diejenigen Mannschaften, deren Mitglieder zum Brandschutz verpflichtet worden waren. Bis 1864 galten die Wehrgründungen im Rheinland und vor allem die von den Turnern („Turnerfeuerwehren“) soweit als abgeschlossen.
Das Motto der „Turnerfeuerwehren“ lautete: „Löschwesen ist Turnwesen und Turnwesen ist Löschwesen!“ – Volkstümlich und humorvoll sagte man auch: „O heiliger Sankt Florian, Verschon' mein/unser Haus, steck'/zünd' and're an!“
Bei der Gründung der „Freiwilligen Feuerwehr Vettelschoß“ stand das Feuerwehrwesen in der Rheinprovinz bereits auf „gesichertem“ und angesehenem Boden. Die „Wehwehchen“ der Anfangszeit waren ausgeräumt. Seit 1905 gab es im Regierungsbezirk Koblenz auch schon die Kreisbrandmeister, die die Wehren alle paar Jahre zu inspizieren versuchten.
Mit der und um die Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr hatte sich bis dahin ein ganz bestimmtes Ansehen, ja fast ein Ehrenkodex gebildet, der ein fest definiertes Ideal des freiwilligen Feuerwehrmannes vorsah und von den Führern der Wehren gefordert, gepredigt und gefördert wurde. Wie der ideale Wehrmann aussehen, wie er sich verhalten, ja welche Ideologie er vertreten sollte, ist in den verschiedenen „Anleitungen“ und „Mustersatzungen“ des Rheinisch-Westfälischen Feuerwehrverbandes bzw. des Feuerwehrverbandes der Rheinprovinz in aller Deutlichkeit niedergelegt worden.
Die Ausbreitung des Feuerwehrwesens in der preußischen Rheinprovinz begann ab 1860 und seit 1862 gab es Versammlungen von Feuerwehren aus Rheinland und Westfalen, aus denen sich bis 1868 der Rheinisch-Westfälische Feuerwehrverband entwickelte.
Neben den „Brandkorps“ („Brand-Corps“) in Köln (19.08.1801) und Bonn (1800) wurden in der französischer Besatzungszeit auch in Trier zwei Korps zu je 83 Mann aufgestellt, die sowohl als Bürgergarde sowie als „Pompier-Corps“ (Feuerwehr-Korps) agierten.
Als Vorbild für die ersten deutschen Feuerwehren gilt das französische Feuerwehrwesen und ihr Ursprung war die private „Löschanstalt“ des Dumourrier-Duperrier, die 1705 in Paris gegründet wurde und königliche Privilegien besaß. Sie entwickelte sich zu einer Organisation mit einheitlicher Uniformierung, Rangordnung, Disziplin und ständig besetzten Feuerwachen und Brandwachen in Theatern und den königlichen Schlössern. Diese Löschanstalt zählte im Jahr 1795 eine Stärke von nicht weniger als 376 Mann. Die Kölner Brandschützer trugen seinerzeit die gleichen Uniformen wie ihre Kollegen in Paris.
Aus dieser Löschanstalt ging 1811 auf Befehl Kaiser Napoléons I. Bonaparte (1804 – 1814/1815) das militärisch organisierte Sapeur-Pompier-Bataillon hervor, das dann 1821 in die französische Armee eingegliedert wurde. Ab 1831 wurden Sapeur-Pompier Einheiten als selbständige Waffengattung innerhalb der Nationalgarde aufgestellt. Ein Grund für die Schlagkraft der französischen Feuerwehr dürfte wohl die militärische Organisation gewesen sein; denn das französische Feuerwehrwesen war einheitlich aufgebaut. Für alle Sapeur-Pompier Einheiten in Frankreich waren die Bestimmungen des Pariser Sapeur-Pompier-Bataillons verbindlich. 1845 schrieb dessen Kommandant, Commandant Paulin, ein Handbuch über das Feuerlöschwesen, das mehrfach aktualisiert, ins Deutsche übersetzt wurde und das deutsche Feuerwehrwesen nachhaltig beeinflusste.
Bei der Gründung der ersten Feuerwehren in Südwestdeutschland wurden einige Regelungen aus Frankreich übernommen. So bekamen die Feuerwehren als Ausrüstungsgegenstände „Handdruckspritzen“ und die Feuerwehrleute mussten Schutzkleidung tragen. Die Benennung erfolgte nach französischem Vorbild – nämlich „Pompier Corps“ (Feuerwehr Korps). Ferner waren die ersten Feuerwehren in den Revolutionsjahren 1848/1849 zum Teil als eigenständige Einheiten innerhalb der neu entstandenen Bürgerwehren aufgestellt worden – genau wie die Sapeur-Pompier Einheiten innerhalb der Nationalgarde selbständig waren.
Die Feuer- und Brandordnung aus 1834 von Aachen hatte damals in der gesamten preußischen Rheinprovinz eine Vorbildfunktion. Dem jeweiligen Gemeinderat oblag die Benennung der Mitglieder des „Brandkorps“. Jeder männliche Einwohner (von 20 bis 60 Jahren), der für den Dienst im „Brandkorps“ benannt wurde, war verpflichtet, das Amt drei Jahre lang zu bekleiden. Im Regierungsbezirk Koblenz hatten die Hun- oder Honschaften (Gemeinden) nach der Feuerordnung vom 28.02.1842 die Einführung bzw. Aufstellung der „Brandkorps“ durchzuführen. Danach ist vermutlich auch die erste Feuerwehr (Feuerlöschtruppe) in Vettelschoß ins Leben gerufen worden.
In den Jahren 1860 – 1871 erfolgten die Gründungen der ersten freiwilligen Feuerwehren in der Rheinprovinz und des Rheinisch-Westfälischen Feuerwehrverbandes nach den Vorbildern des freiwilligen Feuerwehrwesens in Süddeutschland.
Die Mitgliedschaft in den Wehren stand nicht jedem offen. Nach der „Anleitung“ von 1870 sollte der Eintritt in die Wehr „jedem unbescholtenen, rüstigen Manne, welcher das achtzehnte Lebensjahr zurückgelegt“ hatte, gestattet sein. Auch nach den Satzungen von 1900 und 1907 hatte man „unbescholten, gesund und kräftig“ und mindestens 18 Jahre alt zu sein. Darüber, ob man aufgenommen wurde oder nicht, hatte immer der Vorstand zu entscheiden.
Die Unbescholtenheit blieb auch während der Mitgliedschaft ein wichtiger Faktor. So wurde die Mitgliedschaft in der Wehr nach den Satzungen von 1900 „durch Begehen einer unehrenhaften Handlung“ von selbst verwirkt. Die Tätigkeit einer Frau in einer freiwilligen Feuerwehr war für die damalige Zeit unvorstellbar. Die Möglichkeit, dass eine Frau einer freiwilligen Feuerwehr beitreten konnte, wurde gar nicht erst in Erwägung gezogen!
Der Wehrmann hatte 1870 „in und außer Dienst ein ehrenhaftes, männliches Betragen, insbesondere im Dienste Nüchternheit, Pünktlichkeit, Ruhe und Ausdauer, Gehorsam und – wo es gilt – Muth und Besonnenheit zu zeigen.“
Nach der „Anleitung“ zur Einrichtung freiwilliger Feuerwehren des rheinischen Verbandes von 1870 sollte unter anderen vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen bei den Spritzen vor allem den „Abprotzspritzen“ der Vorzug gegeben werden, die auf einer zwei- oder vierrädrigen Karre transportiert und im Einsatzfall erst heruntergelassen, also „abgeprotzt“, werden mussten.
Dann sollten noch Signalhörner beschafft werden, um die Wehrleute zu alarmieren und Signale an der Einsatzstelle zu geben. 1881 wurde von Amts wegen „1 gute Saug- u. Druck-Abprotzspritze“ empfohlen. Die Uniformierung der Wehrleute geht im Rheinland bis in die 1830er Jahre zurück. Vermutlich um diese Zeit oder kurz danach wurden die Feuerwehrleute auch mit Helmen (Messing- oder Lederhelme) ausgestattet.
Der Feuerwehrtag 1894 sprach sich „für die allmähliche Einführung einer einheitlichen Feuerwehr-Uniform und einheitlicher Führerabzeichen innerhalb des Feuerwehrverbandes der Rheinprovinz“ aus. Auf dem Feuerwehrtag 1895 wurde ein Entwurf für eine Uniformordnung vorgelegt. „Sie sah eine Uniform in sogenannter Joppenform, mit einer Reihe aus sechs Knöpfen, Stehkragen und Ärmelaufschlag mit zwei Knöpfen vor. Als Farbe wurde Dunkelblau empfohlen. Die Vorderseite des Rockes, Kragen, Ärmelaufschlag und Achselklappen sollten karmesinrot paspeliert und die Knöpfe vernickelt, gewölbt und glatt sein.
Die Hosen sollten dunkel mit Paspelierung sein, und über die Joppe sollte ein schwarzroter Gurt und bei Steigern ein schwarzer Ledergurt getragen werden. Falls Mäntel getragen würden, so sollten sie aus dunklem Tuch sein, mit schwarzem, paspeliertem Kragen und mit weißen Knöpfen.“
Nachdem die Zahl der Wehrgründungen während des Deutsch-Französischen Krieges (1870/1871) stark zurückgegangen war, erlebten die freiwilligen Feuerwehren im Rheinland nach der Reichsgründung (18.01.1871) und insbesondere von 1873 bis 1883 eine bis dahin ungeahnte Verbreitung, und zwar ohne dass das Feuerwehrwesen durch Erlasse des preußischen Innenministers oder des Oberpräsidenten der Rheinprovinz in Koblenz forciert worden wäre.
Ab 1883 sinkt die Zahl der Wehrgründungen in der Rheinprovinz – abgesehen von einer leichten Steigerung 1888 bis 1890 – besonders 1898 deutlich ab. Es scheint ab 1883 insofern eine gewisse Sättigung eingetreten zu sein, als in allen größeren Gemeinden freiwillige Feuerwehren bestanden. Nun galt es, den Wehren auch gesetzlich einen Platz in der Gesellschaft zu geben.
Sowohl die Teilung des Rheinisch-Westfälischen Feuerwehrverbandes in einen Westfälischen Feuerwehrverband und einen Feuerwehrverband der Rheinprovinz als auch die Schaffung der Feuerwehrunfallkasse 1891 vermochten es nicht, die Zahl der freiwilligen Feuerwehren in der Rheinprovinz bedeutend zu steigern. Dies wurde erst möglich, nachdem sich der preußische Innenminister infolge ständigen Drängens des Preußischen Landesfeuerwehrausschusses der Forderung der Feuerwehrverbände im Erlass vom 28.12.1898 angenommen hatte.
Nach dem Erlass vom 28.12.1898 des preußischen Innenministers: …, „daß eine allgemeine gesetzliche Regelung des Feuerwehrwesens in der von dem Ausschuß des Preußischen Landesfeuerwehrverbandes angeregten Weise nicht angebracht erscheint. ... Da das Feuerwehrwesen sich in den einzelnen Provinzen selbständig und verschieden entwickelt hat, wird seine weitere Fortbildung und eventuelle Neugestaltung am zweckmäßigsten provinziell unter thunlichster Anlehnung an die vorhandenen Einrichtungen durchzuführen sein.“
Neben den freiwilligen Feuerwehren sollten in den Orten „Pflichtfeuerwehren“ geschaffen werden, wobei die Definition für diese Wehren einen weiten Spielraum ließ. – „Die Pflichtfeuerwehr ist die organisierte Zusammenfassung der kraft polizeilicher oder ortsstatutarischer Vorschrift zum Feuerlöschdienste verpflichteten männlichen Einwohner eines Bezirks.“
Es sollten durch entsprechende Vorschriften „alle männlichen Einwohner eines bestimmten Lebensalters“ zum Dienst in der Feuerwehr verpflichtet werden und „sämtliche – oder die hierzu im Voraus bezeichneten – Dienstpflichtigen sich bei Bränden sowie Uebungen auf das Alarmzeichen oder sonstige Benachrichtigung auf dem bestimmten Versammlungsplatz unverzüglich“ einfinden „und den Befehlen der bestellten Führer Folge“ leisten.
Bei Vorhandensein einer freiwilligen Feuerwehr in einer Gemeinde sollte die Pflichtfeuerwehr diese nur ergänzen, den „nur geringere technische Ausbildung erfordernde (n) Dienst (Pumpen, Wasserholen, Absperrungsmaßnahmen u.s.w.)“ übernehmen und von ihrer Organisation her auch nur die entsprechenden Abteilungen bilden.
In den Orten ohne freiwillige Wehr sollte die Pflichtfeuerwehr für „alle Zweige des Feuerwehrdienstes“ eigene Abteilungen, also auch Steiger- und Spritzenabteilung, bilden. Die Leitung der einzelnen Pflichtfeuerwehren sollte in Gemeinden mit freiwilliger Wehr dem Führer dieser Wehr übertragen werden, in den anderen Gemeinden „in der Regel“ dem Gemeindevorsteher. Die Leitung des gesamten Feuerlöschwesens sollte unter Aufsicht der „nächst vorgesetzten Behörde“ – dem Polizeiverwalter – stehen.
Was führte zur Gründung der „Freiwilligen Feuerwehr Vettelschoß“?
In der Folgezeit kam es zu einer sprunghaften Entwicklung des rheinischen Feuerwehrwesens. Nach dem Bericht des Oberpräsidenten an den preußischen Innenminister im März 1901 war „überall die weitere Entwicklung des Feuerlöschwesens mit regem Eifer und im Allgemeinen gutem Erfolg angeregt und gefördert worden.“ Das entscheidende Gewicht sei dabei auf die Einrichtung und Ausgestaltung der freiwilligen Feuerwehren gelegt worden und „daß in Bezug auf die Bildung von Pflichtfeuerwehren Zurückhaltung geboten sei.“
Im linksrheinischen Teil des Regierungsbezirks Köln hatten immer noch die meist 1835 für die einzelnen Kreise sowie für die Städte Köln und Bonn einzeln erlassenen Feuerlöschordnungen mit im allgemeinen übereinstimmenden Inhalten Geltung. Auch im rechtsrheinischen Teil des Regierungsbezirks waren noch die auf Grund der Feuerordnung für das Großherzogtum Berg vom 05.09.1807, welche ebenfalls den Erlass von Lokalverordnungen zu ihrer Ausführung vorschrieb, für die meisten Bürgermeistereien bzw. einzelnen Kreise erlassenen Feuerordnungen in Kraft.
„Zusammenfassend lässt sich sagen, daß zwar die Zahl der freiwilligen Wehren deutlich zugenommen hatte, die Entwicklung des Feuerlöschwesens in der Rheinprovinz aber doch weit hinter dem zurückblieb, was möglich gewesen wäre und was wenige Jahre später durch den Erlass des Oberpräsidenten vom 30.11.1906 für die ganze Provinz realisiert wurde.“
Mit diesem Erlass wurde das Feuerwehrwesen in der Rheinprovinz neu und verbindlich geregelt. Im Regierungsbezirk Koblenz war bis Ende 1907 die Neuregelung in allen Kreisen, außer in Neuwied, durchgeführt worden. Der Erlass schrieb dann als Anforderung für die Anerkennung der freiwilligen Wehren auch vor, dass die Wehr uniformiert sein müsse „und zwar tunlichst nach den Bestimmungen des Feuerwehrverbandes. Die vorgeschriebenen Abzeichen für Führer und Mannschaften müssen nach dem Erlass vom 30.01.1900 getragen werden.
Die Anschaffung von Uniformen für die freiwillige Feuerwehr blieb den Gemeinden freigestellt. Falls die Kommunen sich keine Uniformen leisten wollten oder konnten, waren die Wehrmannschaften mit einer am linken Oberarm zu befestigenden, in schwarzweißer Schnur eingefassten Armbinde mit dem Abzeichen der Feuerwehr auszustatten.
Als der Rheinisch-Westfälische Feuerwehrverband in den 1860er Jahren ins Leben gerufen wurde, bestand dieser nur aus Feuerwehren, deren Mitglieder sich freiwillig zusammengefunden hatten. Der Gedanke der Freiwilligkeit fand Eingang in die 1868 angenommenen Satzungen, nach denen „die Förderung der freiwilligen Feuerwehrsache“ der Zweck des Verbandes war. Nach diesen Satzungen konnten auch nur freiwillige und „Turnerfeuerwehren“ Mitglieder des Verbandes werden. Demnach waren besoldete Feuerwehren und Feuerwehren ohne das Element der Freiwilligkeit, wie die Mehrzahl der „Brandkorps“, von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
Das freiwillige „Feuer-Lösch-Wesen“ trat an die Stelle des „Brandkorps“, also quasi der Pflichtfeuerwehr in der Tradition der Feuerlöschordnung von 1826 im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Die Gründung der „Freiwilligen Feuerwehr Vettelschoß“ am 1. Mai 1899 ist womöglich nach der „Anleitung zur Einrichtung von freiwilligen Feuerwehren“ von 1870 bzw. der Neuauflage von 1881 erfolgt. Wirkliche Unterschiede zwischen „Anleitung“ und „Neuauflage“ bestanden nur darin, dass der neue Feuerwehrmann per Unterschrift statt durch Handschlag auf die Satzungen verpflichtet wurde und dass die Führer der einzelnen Abteilungen nur durch ihre Abteilungen gewählt wurden und dass keine Zugführer als dem Wehrführer und den Abteilungsführern als eine zwischen geordnete Instanz mehr vorkamen.
Infolge des Ministerialerlasses vom 28.12.1898, in dem festgelegt worden war, dass die freiwilligen Wehren „ihrem Statut nach bei Feuergefahr dem Verwalter der Feuerpolizei und dessen Vertreter als ausführendes Organ zur Verfügung“ stehen sollten, hatte man im rheinischen Feuerwehrverband zum Feuerwehrtag im April 1900 einen vorläufigen Entwurf der Mustersatzungen für die Wehren des Verbandes drucken und verteilen lassen, der dann bereits bei der Vielzahl der Wehrgründungen infolge des Erlasses vom 28.12.1898 die Basis für die Organisation gewesen war. Von diesem Beschluss scheinen wohl unsere Altvordern so überzeugt gewesen zu sein, dass aus der bestehenden Feuerlöschtruppe die „Freiwillige Feuerwehr Vettelschoß“ gegründet wurde bzw. eine Umbenennung erfolgte. Die mit Abstand meisten freiwilligen Wehren besaß zu dieser Zeit mit 32 der Kreis Neuwied.
Nach diesen alten Satzungen bestand die Wehr aus dem Vorstand sowie der Steiger-, Spritzen-, Wasser- und Ordnungsabteilung. Jede Abteilung unterstand einem Abteilungsführer, dem die „Einübung seiner Mannschaften, die Leitung ihrer Thätigkeit und die Kontrolle über ihre Ausrüstungsgegenstände und Gerätschaften“ oblag und der von je einem Stellvertreter unterstützt und vertreten werden konnte.
Die Leitung der gesamten Wehr lag bei dem „obersten Führer“ im Auftrag des Bürgermeisters. Diesem obersten Führer waren weitreichende Befugnisse zugewiesen. Er hatte „bei Brandfällen, Uebungen und überhaupt bei jedem Auftreten der Wehr den Befehl zu führen“, solange der Bürgermeister nicht selbst die Leitung übernahm.
Der oberste Führer hatte die Übungen anzuordnen, die Einübung und Unterweisung der Mannschaften zu überwachen, die Anschaffung, Unterhaltung und Verbesserung aller Feuerlöschgerätschaften und -anstalten zu leiten, „er hat überhaupt alle Anordnungen zu treffen, die zur Erreichung eines geordneten Löschwesens erforderlich sind“.
Die Befugnisse des Wehrführers innerhalb der Wehr waren derart umfassend, dass deren Grenzen erst dann zu erfassen sind, wenn man die Zuständigkeiten des Vorstandes betrachtet. Der Vorstand bestand aus dem Wehrführer, dessen Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassenführer, dem Zeugmeister und den Abteilungsführern. Die Ämter des Schriftführers, des Kassenführers und des Zeugmeisters konnten „nach Bestimmung des obersten Führers“ auch von einem oder mehreren Abteilungsführern wahrgenommen werden. Der Vorstand hatte sich monatlich zu versammeln, außerdem konnte der Wehrführer „nach Bedürfnis“ außerordentliche Versammlungen einberufen. Der Vorstand sollte „die Verwaltung der inneren Angelegenheiten der Feuerwehr“ besorgen. Ganz konkret hatte er über Aufnahme und Entlassung der Feuerwehrmänner zu entscheiden, grobe Verstöße gegen Dienstordnung und Satzungen zu bestrafen, über Entschuldigungen wegen Verspätungen und Versäumnissen zu entscheiden, „die Feier und die Einrichtung der festlichen Veranstaltungen der Wehr“ zu bestimmen, über das öffentliche Auftreten der Wehr und deren Vertretung bei Veranstaltungen in und außerhalb der Gemeinde zu entscheiden, größere Ausgaben aus der Wehrkasse zu bewilligen, die jährliche Rechnungsablage zu prüfen und Entlastung zu erteilen.
Wesentlicher Punkt, der allein dem Vorstand überlassen blieb, war die Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Wehrleuten. Die Entscheidung darüber schien man nicht allein dem obersten Führer aufbürden zu wollen, sondern die Verantwortung hier auf mehrere Schultern zu legen, wie dies ja auch 1870 schon üblich gewesen war. Bei allen Befugnissen des Vorstandes muss man sich aber auch immer vor Augen halten, dass der oberste Führer darin den Vorsitz führte, seine Stimme bei Stimmengleichheit entschied und er somit wieder unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung des Vorstandes hatte.
Vom Feuerwehrverband der Rheinprovinz waren 1907 völlig neue Mustersatzungen aufgestellt und durch den Oberpräsidenten am 25.12.1907 genehmigt worden. Die freiwillige Wehr war ausdrücklich ein „Bestandteil der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde.“ Sie sollte „ein selbständiges Ganzes unter ihrer eigenen Verwaltung bilden, insgesamt aber dem Bürgermeister unterstehen, in dessen Auftrag der Leiter der freiwilligen Feuerwehr das Kommando führt. Die Wehr sollte mindestens 25 Mitglieder haben und damit einen vollständigen Löschzug stellen. Jeder Löschzug sollte sich in Ordnungs-, Steiger-, Spritzen- und Wasserabteilung gliedern, die jeweils von einem Abteilungsführer, je ein Löschzug von einem Löschzugführer, gemäß den Anweisungen des Wehrleiters“ geleitet werden.
Bei Wehren von der Stärke nur eines Löschzuges war der Löschzugführer gleichzeitig Wehrleiter. Die Abteilungs- und Löschzugführer hatten „über ihre Mannschaften und deren Ausrüstung die Aufsicht zu führen, die Geräte ihres Löschzuges bzw. ihrer Abteilung häufig zu untersuchen und über den Befund dem Vorgesetzten zu berichten“.
Die „Verwaltung der inneren Angelegenheiten“ der Wehr hatte wieder der Vorstand zu besorgen, der aus dem Wehrführer, dessen Stellvertreter, bei Wehren mit einem Löschzug den Abteilungsführern und bei solchen mit mehreren den Löschzugführer und ihren Stellvertreter bestand. Das Amt des stellvertretenden Wehrführers konnte auch gleichzeitig von einem der Abteilungs- oder Löschzugführer ausgeübt werden. Die Inhaber der üblichen Ämter des Schrift-, Kassenführers und Zeugmeisters ernannte der Wehrleiter „mit Zustimmung des Vorstandes“.
Der Leiter der Feuerwehr und sein Stellvertreter wurden nun von der Gemeindevertretung auf Vorschlag des Bürgermeisters ernannt.
Die Mustersatzungen von 1907 fanden im Übrigen fast unverändert Anwendung, bis durch das Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15.12.1933 in Preußen wesentliche Änderungen und am 13.01.1934 neue Mustersatzungen vorgeschrieben wurden. Lediglich „die Königstreue“ war nach 1918 aus den Mustersatzungen gestrichen worden.
Nach dem preußischen Gesetz, die „Polizei-Verwaltung“ betreffend, vom 11.03.1850 war die „örtliche Polizei-Verwaltung“, zu der auch „die Fürsorge gegen Feuergefahr“ gehörte, Sache der Gemeinde, und die damit verbundenen Kosten waren demgemäß von den Gemeinden zu bestreiten. Dies führte auch der Innenminister in seinem Erlass vom 28.12.1898 an. So waren die Ortspolizeibehörden, in der Rheinprovinz also in der Regel die Bürgermeister, befugt, „in jeder Gemeinde die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit gegen Feuersbrünste und zur Abwendung der durch dieselben dem Publikum und den Einzelnen drohenden Gefahren erforderlichen Anstalten zu treffen und die Beschaffung der zu diesem Zweck erforderlichen Feuerlöschgeräthschaften anzuordnen“. Die dadurch entstehenden Kosten waren „im Geltungsbereich des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11.03.1850 gemäß § 3 desselben als sächliche Polizeikosten von der betreffenden Gemeinde zu tragen“.
Demnach war die „Aufbringung der erforderlichen sächlichen Leistungen für die Feuerwehren (Anschaffung und Unterhaltung der Spritzen, Leitern und sonstigen Geräthe, der Ausrüstungsstücke für die Löschmannschaften, die Gestellung von Gespannen zur Beförderung der Spritzen etc.)“ Sache der jeweiligen Gemeinde „oder der sonstigen nach besonderen Rechtsbestimmungen zur Tragung dieser dieser Kosten verpflichteten Verbände“.
Dies war auch vom Provinzialfeuerwehrverband in den „Normal-Satzungen“ 1900 wieder aufgegriffen worden, wobei man hier ganz detailliert aufzählte, was nach Vorstellung des Verbandes von der Gemeinde zu finanzieren war: „Die Kosten des Feuerlöschwesens bestreitet die Gemeinde (...). Insbesondere trägt sie die Kosten für die Beschaffung, Unterhaltung, Ausbesserung der Löschgeräte, Ausrüstungsstücke und Uniformen, für Reinigung der Geräte, für Brandwachen sowie für die Verwaltung der Wehr. Sie leistet auch die Beiträge für die Unfallversicherung der Wehrleute, die Beiträge für den Feuerwehrverband und für die Feuerversicherung der Feuerwehr-Einrichtungen.“
Die Feuerwehren in alter Zeit
Bereits die alten Ägypter hatten die ersten organisierten Feuerlöscheinheiten. Im Jahr 21 vor Christi Geburt wurde eine erste Feuerwehr mit 600 Sklaven in Rom gegründet. Schon im Mittelalter waren die Gemeinden verpflichtet, den Brandschutz aufzubauen. Für Feuermeldungen waren zunächst Türmer und Nachtwächter mit dem Ruf „Feuerio!“ zuständig.
Zuerst wurden die Innungen und Zünfte verpflichtet, im Notfall einzugreifen. Es wurden auch erstmals „Feuerknechte“ in den Feuerlöschverordnungen verankert, so dass von den ersten Berufsfeuerwehren gesprochen werden kann – wie zum Beispiel die Berufsfeuerwehr Wien, als deren Gründungsjahr 1686 angenommen wird.
Die technische Ausrüstung der Feuerwehr war in der vorindustriellen Zeit auf einfache Hilfsmittel wie Eimer, Leitern oder Einreißhaken beschränkt. Im 17. Jahrhundert (Jh.) wurde der Schlauch erfunden, den man zuerst aus genähtem Leder anfertigte, das man später vernietete. Bis zum Beginn des 20. Jh. waren noch Handpumpen, so genannte „Feuerspritzen“, im Einsatz, die von Pferden oder der Löschmannschaft an die Einsatzstelle gezogen wurden.
Mitte des 19. Jh. setzte im deutschsprachigen und im Donauraum die Entwicklung eines flächendeckenden Feuerlöschsystems auf freiwilliger Basis ein. Mehrere Feuerwehren beanspruchen noch immer den Titel der ältesten Feuerwehr in Deutschland für sich. Bis auf wenige Unterbrechungen, etwa die Feuerlöschpolizei während der Zeit des Nationalsozialismus, stellt seither das System der Freiwilligen Feuerwehr neben der Pflicht-, Berufs- und Werksfeuerwehr bis heute den Hauptanteil zur Sicherung des abwehrenden Brandschutzes in Deutschland.
Am 23.11.1938 trat das für das gesamte Deutsche Reich gültige „Gesetz über das Feuerlöschwesen“ in Kraft. Das NS-Regime unterstellte mit diesem Gesetz die Feuerwehren als technische Polizeitruppe der Zuständigkeit des Reichsministers des Innern. Damit war die Umbenennung der Berufsfeuerwehr in Feuerschutzpolizei und die Freiwillige Feuerwehr in „Hilfpolizeitruppe“ verbunden.
International weit verbreitet ist die Zusammenfassung der Aufgaben der Feuerwehren mit den Schlagworten „Retten Löschen Bergen Schützen“.
„Wasser, Mannschaften und Löschgeräte“ im Einsatz
Als das strohgedeckte Fachwerkhaus von Apollinar Jünger (Lenzenweg 2) in Vettelschoß an „Peter und Paul“ (29.06.1865) ein Raub der Flammen geworden war – die Kinder des Ackerers hatten angeblich mit „Feuerzeug“ gespielt und das Feuer entfacht –, wurde von dem seinerzeitigen „Schulamts-Aspiranten“ und 1869 bestallten Lehrer an der einklassigen katholischen Elementarschule in Vettelschoß namens Johann Schmitz (er wirkte von 1863 – 1880 in Vettelschoß), dem auch seinerzeit die Verantwortlichkeit für die Schule in Hallerbach oblag, in der Schulchronik von Vettelschoß schlicht vermerkt: „Da Wasser, Mannschaften und Löschgeräte zeitig zur Stelle waren, konnte bei ruhigem Luftzuge das Feuer nicht um sich greifen. Als das in Flammen stehende Gebäude verzehrt war, war auch die Gefahr vorüber.“
Ob schon 1865 die ältliche Handlöschspritze im Einsatz war? – Derartige zwei- oder vierrädrige „Feuerspritzen auf Rädern“ oder „Wagenspritzen“ bzw. „Druckspritzen“ gab es schon vor/um 1823. Sie ähneln den weiter entwickelten „Feuerlöschmaschinen“, wie aus der „Beschreibung der Feuerlöschmaschinen aus dem Reichenbach'schen math. = mech. Institute der Herren Traugott Leberecht von Ertel & Sohn in München nebst einem Anhang über den Nutzen und Nothwendigkeit der Mobiliar = Feuerversicherungs = Anstalten von Gottlieb von Göhl. Mit drei lithogr. Zeichnungen. München 1853. Verlag von E. A. Fleischmann“ ersichtlich ist.
Woher stammt die „antike“ Handlöschspritze?
Über die Anschaffung oder wann die „antiquarische“ Handlöschspritze nach Vettelschoß gekommen ist, lässt sich leider in den entsprechenden Annalen nichts finden. Den Vermutungen sind weiterhin Tür und Tor geöffnet!
Geht die Handlöschspritze vielleicht auf eine private Stiftung zurück oder wurde sie von einer Firma oder ganz oder teilweise von einer Feuerversicherungsgesellschaft gesponsert?
Denn seit 1890 waren in den Etats der Rheinischen Provinzial-Feuer-Societät – aber auch die Aachener und die Münchener Feuerversicherungsgesellschaften warben bei den Feuerwehren um eine entsprechende Kundschaft oder unterstützten die Feuerwehren bei der Anschaffung von Feuerlöschgeräten mit finanziellen Zuschüssen – feste Beträge „als Zuschüsse für die technische Ausrüstung freiwilliger Feuerwehren“ eingesetzt. Aber auch hier führen keine Spuren nach Vettelschoß!
Es ist zwar eine vage Hypothese, aber dennoch nicht ganz abwegig, dass das Firmenkonsortium, das damals am „Wölsberg, dem späteren „Willscheiderberg“, mit dem Basaltabbau begann, den anspruchslosen Bürgern der Gemeinde Vettelschoß (die dort am „Wölsberg“ = „Wühlberg“ malochten) als gutwilligen „Einstand“ diese Handlöschspritze („Wagenspritze“) zur Feuerbekämpfung für ihre strohgedeckten und armseligen Behausungen stiftete!
Denn wahrscheinlich 1865 (wie am Hummelsberg) haben die Gebrüder Jan Goedkoop (Kaufmann und Reeder) und Wouter Goedkoop (Kaufmann und Steinbruchbesitzer) aus Amsterdam unter Beteiligung der Firma Dominikus Zervas & Söhne aus Brohl bzw. Köln am „Wölsberger Kegel“ mit dem systematischen und manuellen Abbau des im fast gesteinslosen Holland so dringend benötigten Säulenbasalts – die „Blauw- oder Hoeksteen“ (Blau- oder Ecksteine) – als Wasserbausteine den Anfang gemacht.
Die „Basalt-Actien-Gesellschaft“ (BAG) in Linz pachtete den „Wöls- oder Willscheiderberg“ erst am 16.03.1893. Er war 1974 ausgebeutet und wurde stillgelegt.
Nicht ganz auszuschließen ist, dass die Handlöschspritze auch eine Aufmerksamkeit von der BAG in Linz sein könnte, aber bereits zu der Zeit wurden alle wesentlichen Begebenheiten akribisch protokolliert. Und darüber ist in den überlieferten Aufzeichnungen nichts zu finden!
Bereits seit den 1870er Jahren forderten die Feuerwehren ein „Feuerlösch-Abgaben-Gesetz“, nach dem die Feuerversicherungsanstalten feste Beiträge zu den Feuerlöschkosten leisten sollten. Schließlich wurde erst am 01.02.1939 die „Reichsfeuerschutzsteuer“ eingeführt.
Die „antike“ und von der ersten Wehr ererbte Handlöschspritze konnte eben noch vor Verkauf und Abtransport in die USA gerettet werden
Zur Ergänzung der ansprechenden Feuerwehrgeschichte von Vettelschoß im Internet gilt es noch aufs Tapet zu bringen, dass die alte Handlöschspritze – die den Ersten- und Zweiten Weltkrieg unbeschadet überstanden hatte und von der amerikanischen und französischen Besatzungsmacht nicht konfisziert oder vielleicht auch nicht entdeckt worden war – von einem in der Mitte der 1960er Jahre amtierenden Vettelschosser Bürgermeister nach Amerika verkauft werden sollte. Die entsprechenden Verkaufsgespräche über die altertümliche Handlöschspritze der „Freiwilligen Feuerwehr Vettelschoß“ sollen in der Gaststätte „Am Blauen See“ eingefädelt und konkretisiert worden sein.
Es ist den passionierten und langjährigen Feuerwehrmännern Wilhelm Buslei (dem Spätheimkehrer aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft, der am 17.11.2011 neunundachtzig Jahre alt wird) und Peter Hoss († 2002) aus Vettelschoß „Gott sei's getrommelt und gepfiffen“ zu verdanken, dass der Deal wenige Tage vor dem Abtransport doch noch vereitelt werden konnte.
Die Feuerwehr-Idealisten hatten das Versteck der Handlöschspritze in der „Hüvvelzeck“ aufgespürt und das einzigartige Sammlerstück in einer Nacht- und Nebelaktion wieder ins Feuerwehrgerätehaus („Spritzenhaus“) in Vettelschoß zurückgebracht. Es wurde von nun an eine Zeit lang von Peter Hoss und Wilhelm Buslei mit anderen Feuerwehr-Kumpanen argusäugig bewacht.
War es Frustration oder Tollerei?
Mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges (01.09.1939) lichteten sich weiter die Reihen der Feuerwehrkameraden, die man zum Kriegsdienst einberufen hatte. Für viele war es der Abschied aus der vertrauten Heimat für immer! Nur die Älteren oder Wehrdienstuntauglichen blieben daheim.
Auch war bei der Feuerwehr nicht mehr alles so, wie vor 1933. Die „Freiwillige Feuerwehr Vettelschoß“ firmierte sich nunmehr als „Hilfspolizeitruppe“ und war weitestgehend von Neustadt (Amtsfeuerwehr) abhängig, wo der Erznazi Dr. Franz Claasen (1934 – 1945) als Amtsbürgermeister „residierte“.
Und in Vettelschoß hatte sich der Vertreter des Ortsgruppenleiters der NSDAP und Bahnhofsvorsteher Josef Saal selbst zum Brandmeister der „Freiwilligen Feuerwehr Vettelschoß“ ernannt. Dieser „Selbsternennung“ stimmten die Gemeindeväter von Vettelschoß am 16.06.1933 nolens volens zu. Johann Rüddel (1934 – 1943) war von den Parteibonzen zum „Gemeindeschulzen“ von Vettelschoß bestimmt worden.
Jedenfalls „halfen“ die restlichen Kameraden der „Freiwilligen Feuerwehr Vettelschoß“ – aus welchem Motiv auch immer – nach der „St.-Michaels-Kirmes“ (1939) bei der „Bergung“ von Kartoffeln – vermutlich für eine Flasche „Schabau“ (Schnaps), den die Bauersleute mit Wahrscheinlichkeit selbst gebrannt hatten und von Anton Fuchs (nach dem Foto) „behütet“ und „warm“ gehalten wurde. Den heutigen Slogan „Retten Löschen Bergen Schützen“ war den Feuerwehrkameraden von Vettelschoß schon damals ein Begriff, den sie in der Tat auch richtig umzusetzen verstanden!
Anmerkung:
Die Feuerwehrmänner führen 2011 abermals die Rangliste der angesehensten Berufe an – wie aus der „Bürgerbefragung öffentlicher Dienst“ hervorgegangen ist. Bei 94 % der Bevölkerung genießen sie ein hohes Ansehen.
Quellennachweis:
1.Freundliche Auskünfte von verschiedenen Bürgerinnen und Bürgern aus der Gemeinde Vettelschoß.
2.Schulchroniken von Kalenborn (1904 – 1945) und Vettelschoß (1863 – 1928) von Elisabeth Kretz geborene Steffen, Vettelschoß.
3.Dissertation von Daniel Leupold (2003) über die freiwilligen Feuerwehren in der Rheinprovinz bis 1918.
4.Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (13.09.2011).
5.Internet.
Bildverzeichnis:
1.Andreas Buslei, Vettelschoß.
2.Ansichtskarte, gelaufen, abgestempelt am 05.05.1897 in Coblenz.
3.Aus 1229 – 1929 – 700 Jahre Neustadt-Wied ein Fest- u. Heimatbuch.
4.Andreas Buslei, Vettelschoß.
5.Andreas Buslei, Vettelschoß.
6.Internet.
7.Internet.
8.Internet.
9.Internet.
10.Internet.
11.Andreas Buslei, Vettelschoß.
12.Andreas Buslei, Vettelschoß.
13.Andreas Buslei, Vettelschoß.
Bildtexte:
1.Die „antike“ Handlöschspritze („Wagenspritze“), die der „Freiwilligen Feuerwehr Vettelschoß“ von ihrer Vorgängerin – einer leider nicht mehr verifizierbaren Feuerlöschtruppe – vererbt wurde.
2.Koblenz und „Ehrenbreitenstein“ (Ehrenbreitstein).
3.Das Bürgermeisteramt von Neustadt um 1929. An der Stelle der 1875 abgerissenen ersten Steinkirche in „Neustatt“ von 1229/1230 und unter Verwendung des Abbruchmaterials entstand das einstige Bürgermeisteramt (Amt, Amtsverwaltung, Verbandsgemeindeverwaltung). Nach Auflösung der Verbandsgemeinde Neustadt (1970) wurde das Objekt (Hauptstraße 15) an Privat verkauft.
4.Auch diese Signalhörner stammen von der Vorgängerin der „Freiwilligen Feuerwehr Vettelschoß“.
5.Diesen alten Feuerwehrhelm aus Leder gibt es gleichfalls im Feuerwehrgerätehaus der „Freiwilligen Feuerwehr Vettelschoß“ zu bestaunen.
6.Die weltweit älteste erhaltene fahrbare Handdruckspritze von 1624 im Deutschen Feuerwehr-Museum (DFM) in Fulda.
7.Eine „barocke“ Handdruckspritze von 1751, die ebenfalls im DFM in Fulda zu besichtigen ist.
8.Eine Landfahrspritze aus dem Jahr 1789.
9.Die Handdruckspritze von 1882.
10.In Deutschland werden diese Aufgaben symbolhaft mit diesem Signet dargestellt.
11.Die Kameraden der „Freiwilligen Feuerwehr Vettelschoß“ in den 1930er Jahren. Einige hatten sich bereits äußerlich dem neuen öffentlichen Erscheinungsbild angepasst. „Wie's bei den Leuten aber damals drinnen aussah, möchte man heute gerne wissen wollen?!“
12.Die „Freiwillige Feuerwehr Vettelschoß“ bei der Kartoffelernte im Herbst des Jahres 1939. Hintere R.v.l.n.r.: Johann Kretz; Jakob Homscheid; Josef Schütz; Egidius Buslei; Anton Stoffels; Willi Neifer; Peter Buslei; Wilhelm Saal; 2.R.v.l.n.r.: Anna Kretz, Elisabeth Homscheid; Willi Kurtenbach; Elisabeth Saal („dat enarmige Jödche“); Wilhelm Buslei („met dem Kaasch“ = Dreizinner); Matthias Hoß; Anton Fuchs; Kinder v.l.n.r.: Kretz (Ewns) Elli; Franziska (Schommers) Hoß; Johann Buslei; Walter Kretz.
13.In voller Montur gruben die Feuerwehrkameraden mit dem „Kaasch“ (Dreizinner, der sich bestens zum Ausgraben von Kartoffeln eignet) – vermutlich in der Flur „auf'm Schmalscheid“ in Vettelschoß – nach dem „Herd- oder Erdapfel“.