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Den uralten Seiferhof – der wohl ursprünglich ein Fronhof der Rennenberger war – konnte der letzte „Sieferhallefe“

im Jahr 1930 käuflich erwerben

 

Der Weg vom Seiferhof und von Willscheid nach Hallerbach führte seit ewigen Zeiten über den „Pfad nach Hallerbach“ zur Feldflur „Im Mühlenfeld“, wo einst drei Mühlen klapperten. Die älteste war wohl die kurkölnische „Bannmühle“ (Kameralmühle) im Distrikt „In der Hunau“ – dem Gefilde der früheren ‚halben‘ Hun- oder Honschaft Vettelschoß.

 

Zahlreiche „Halfleute“ oder „Hallefe“ sah der „Sieferhoff“ (Seiferhof) im Laufe der Jahrhunderte sowohl kommen als auch gehen.

 

Von H.H. Mohr

 

Seiferhof („Sieferhoff“)

 

Die Namen „Seifen“, „Siefen“, „Siepen“ bedeuten „Sickerwasser“, „Schlucht mit Rinnsal“, „Sumpfgelände“ oder „schmales Tal mit Wasserrinne“. Sie sind hauptsächlich im Gebiet der Namen auf „-scheid“ (Willscheid) anzutreffen.

Das alte „Willscheider Kapellchen“ – die „St.-Bernhardus-Kapelle“ in Willscheid – schon vor 1570 überliefert und wahrscheinlich noch älter und eventuell im Zuge der Christianisierung um 1200 (nach den großen Waldrodungen im 10. und 11. Jahrhundert = Jh.) entstanden – lässt eine augenfällige und nachhaltige Beziehung zu den Kreuzzügen erkennen.

Ein altbekanntes „Jerusalemkreuz“ – wie auf dem „Dom zu Willscheid“ – zierte einst auch den Glockenturm der früheren Zisterzienserinnen-Klosterkirche „St. Katharina“, die heutige Pfarrkirche der Gemeinden von St. Katharinen und Vettelschoß.

Nach anfänglicher Skepsis setzte sich Bernhard von Clairvaux (* um 1090, † 20.08.1153) – der Zisterzienserabt, Klostergründer und spätere Heilige (1174) – ab 1129 wortgewaltig für die Unterstützung der Templer bzw. des Templerordens ein, der um 1118 aufgrund des erfolgreichen 1. Kreuzzuges (1096 – 1099) entstanden war.

Als Kreuzzugsprediger regte er den 2. Kreuzzug (1147 – 1149) an, der allerdings gründlich und verlustreich misslang. Der Misserfolg des 2. Kreuzzuges soll Bernhard von Clairvaux schwer getroffen haben. Seine erneute Kreuzzugs-Initiative 1150 blieb erfolglos.

„Seifen“, „Syffen“, „Syven“, „Sifen“ wird gedeutet als ein Landstück oder eine Bodenstelle, die von einem langsam fließenden, sumpfartigen Bach durchzogen wird. Das war schon so vor Erschließung des Basaltsteinbruchs „Türkenhügel“. Dieses „Rinnsal“ als heutiger „Abfluss“ des so genannten „Blauen Sees“ führt seit eh und je in den „Hallerbach“, „Hohnerbach“ oder „Vellschosser Bach“!

In früheren Jahren nannte die heimische Bevölkerung der Gemeinde Vettelschoß (Kreis Neuwied) das Terrain mit den späteren Steinbrüchen „Geißenhügel“ und „Türkenhügel“ vereinfacht den „Steenhüvvel“ (Steinhügel) oder „Heistenhügel“ („Heisterhügel“ bzw. „Heysterhüvvel“), weil die Fläche vor dem Basaltabbau meist mit (jungen) Bäumen (Buchen und Eichen) bewaldet war.

Nach Ausbeutung der Basaltvorkommen im Gemeindegebiet von Vettelschoß füllten sich diese Gumpen als Zeugnis der Industrialisierung rasch mit Grundwasser und verblieben als „Landschaftsruinen“. Der „Geißenhügel“ wurde schon vor Jahren zugeschüttet und der „Türkenhügel“ bzw. „Blaue See“ dient alljährlich nicht nur den Einheimischen als beliebtes und gern besuchtes Sommerbad (Freibad). Und der frühere „Wöls- oder Willscheiderberg ist ein kommunales Wasser­reservoir.

Der „Hofname“ dieser Einzelsiedlung, die sich „Seiferhof“ („Sieferhoff“) nennt, kann durchaus in der hochmittelalterlichen Rodungsperiode nach/um 1100 entstanden und von einem der ersten Grundherren oder Meier (Hörigen) vergeben worden sein. Es bleibt allerdings weiter offen, ob die Namengebung für das Gehöft „Seiferhof“ seinerzeit von der leicht überschaubaren Siedlung „Willscheid“ oder „Willscheid“ vom „Seiferhof“ maßgebend beeinflusst wurde.

 

Die „Bannmühle“ (Kameralmühle) „In der Hunau“

 

Zur „Bannschaft“ zählten damals die Ackersleute von Windhagen, Lorscheid und Vettelschoß. Sie waren wegen des Mahlzwangs verpflichtet, in dieser „Bannmühle“ (Kameralmühle) des Erz- und Kurfürstentums Köln ihr Getreide mahlen zu lassen. Bis 1812 soll die alte Wassermühle noch gestanden haben, war aber längst nicht mehr in Betrieb.

Die Bannmühlen gehen auf ein Gesetz von Friedrich I. Barbarossa („Rotbart“), König seit 1152, Kaiser 1155 – 1190, aus dem Jahr 1154 zurück. Sie waren seit dem Hochmittelalter ein wichtiges Element im Feudalsystem. Dieses Bannrecht brachte für die Müller, vor allem aber für die abhängigen Bauern eine starke Einschränkung ihrer Freiheiten mit sich.

Da Wasser und Wind den adeligen Grundherren „gehörten“, hatten sie auch das alleinige Recht, Mühlen zu errichten und zu unterhalten. Für die von der Herrschaft abhängigen Bauern in den umliegenden Dörfern existierte ein strenger Mahlzwang. Sie mussten ihr Getreide dort mahlen lassen und darüber hinaus auch „apperen“ (Handlangerdienste leisten, „Apperer“ = Handlanger), d.h. sich an Unterhalts- und Bauarbeiten an den Bannmühlen beteiligen. Dies sicherte sowohl den Grundherren als auch den Müllern feste Einkünfte.

Die Molter war der Mahllohn des Bannmüllers in natura, der aus einem Anteil des Getreides oder Mehls und an der Kleie bestand. Moltern heißt vom Malter nehmen. Die Menge wurde vom Landesherrn festgesetzt. Das Malter-Maß war nicht überall gleich. Ein Malter schwankte zwischen etwa 270 bis 280 Pfund.

Einst war das Müllerhandwerk sehr in Verruf geraten. Viele ließen sich zum unrechten Moltern – erhöhten Abzug des Mahllohnes – hinreißen, sodass es viele Streitigkeiten zwischen den Müllern und Bauern gab. Der Ruf der Müller war kein guter, ja die Müllerei galt als unehrlicher Berufsstand und durfte auch keiner Zunft angehören. Aus dieser Zeit stammt das Sprichwort:

 

„In der Mühle ist das Beste, dass die Säcke nicht reden können.“

 

Dieses alles änderte sich nach Einführung der Waage als Messgerät zur Bestimmung einer Masse (1669 Tafelwaage, 1763 Neigungswaage) und vor allem nach der Säkularisation (1803).

Unsere Gegend gehörte von 1806 bis 1815 (das Amt Altenwied wurde an Preußen abgetreten) zum Herzogtum Nassau. Und das gesamte Herzogtum Nassau setzte 1829 eine Mahlordnung in Kraft. Der Mahlzwang wurde nicht mehr so streng geübt und der Molter oder Mahllohn der freien Übereinkunft zwischen dem Müller und den Bauersleuten überlassen.

Im Herzogtum Nassau war jeder Örtlichkeit eine Ziffer oder Verwaltungs-Nummer zugeteilt worden. So wurde Hallerbach unter 1696, Lorscheid unter 1744, Vettelschoß unter 1748, Kalenborn unter 1750, Kau unter 1751 und Willscheid unter 1749 „verwaltet“.

Im deutschen Liedgut finden sich zahlreiche Lieder, die von klappernden Mühlen, von schönen Müllerinnen, jungen und alten Müllern erzählen. Viele Sagen, Märchen und Geschichten ranken sich um die Mühlen. – „Das Wandern ist des Müllers Lust ...“, auch dieses Lied erzählt vom Berufsstand der Müller, insbesondere von der früher üblichen Wanderschaft. Das Sammeln von Erfahrungen auf der Wanderschaft gehörte mit zu einer guten Ausbildung. Und gute Müller übergaben ihre Mühlen nur einem Nachfolger, der auch entsprechende Wanderjahre vorweisen konnte.

Vielleicht war die erste Bannmühle, die am Hallerbach klapperte, noch eine „unterschlächtige“ Wassermühle, wo das Wasser von unten auf das Mühlrad anschlug. Die Drehung des Mühlrades wurde also durch die Strömung des Wassers bewirkt.

Im 14. Jh. baute man die ersten „oberschlächtigen“ Mühlen, die zum Betrieb ausreichend Wasser und ein genügend großes Gefälle nötig hatten. Die Drehung des Mühlrades bewirkte jetzt das von oben auf das Rad stürzende Wasser. Oft wurde auch das Wasser in einem größeren Mühlteich oder Mühlgraben (Klus = „clusa“) vorübergehend gesammelt, um später zum Mahlen genügend Wasser zur Verfügung zu haben.

 

Der Seiferhof als „Fronhof“

 

Der Seiferhof – erstmals 1532 als im Besitz der Rennenberger überliefert – befand sich schon seit „ewigen“ Zeiten (sicherlich schon im Spätmittelalter) in den Händen der Edelherren bzw. dem später nachfolgenden Geschlecht, der Fürsten zu Salm-Kyrburg. Er war wohl ursprünglich ein Fronhof, ein herrschaftlicher Gutshof, der im Zentrum einer Villikation (Einheit innerhalb einer mittelalterlichen Form der Grundherrschaft) stand.

„Fronhof“ leitet sich vom althochdeutschen „frô = Herr ab. In lateinischen Quellen wird der Fronhof meist als „villa“ oder „curtis dominica“ bezeichnet. Im Deutschen finden sich auch Bezeichnungen wie „Salhof“ oder „Sedelhof“.

Der Fronhof galt im Rahmen eines Hofverbandes (Villikation) als das wirtschaftliche oder herrschaftliche Zentrum und wurde vom Herrn selbst oder einem Hofverwalter (Meier) bewirtschaftet. Die Bauern der dem Fronhof unterstellten Hufen entrichteten diesem einerseits den Grundzins und sonstige Abgaben und leisteten andererseits auf dem Fronhof die Frondienste.

Ein Fronhof war mit mehr oder weniger ausgedehnten Ländereien ausgestattet, die vom Grundherrn oder dessen Verwalter in Eigenwirtschaft betrieben wurden und deren Gesamtheit als Salland (terra salica) bezeichnet wird. Dazu griff man sowohl auf die Arbeitskraft des hofeigenen Gesindes als auch auf die Frondienste der Hufenbauern zurück.

Die Villikation entwickelte sich im 7. Jh. und war vor allem in den zentralen Gebieten des fränkischen Reichs zwischen Rhein und Loire verbreitet. Die Ausbreitung und Durchsetzung der Grundherrschaft als Hauptform der frühmittelalterlichen Herrschaftsverfassung brachte die Villikation auch in anderen Teilen West- und Mitteleuropas im 9. und 10. Jh. zur vollen Entfaltung.

Infolge der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandlungsprozesse im Hochmittelalter (Landesausbau, Bevölkerungswachstum, Ausbreitung der Geldwirtschaft) löste sich die Villikationsverfassung allmählich auf. Auch die Grundherren selbst waren immer weniger fähig oder willens, die organisatorisch anspruchsvolle Wirtschaftsform der Villikation aufrechtzuerhalten und gingen schrittweise zu rentenbasierten Grundherrschaftssystemen über. Die Eigenwirtschaft wurde weitgehend aufgegeben, die Fronhöfe aufgelöst oder verliehen. Die damit zum größten Teil überflüssigen Frondienste wurden durch Geld- oder Naturalrenten ersetzt. Dieser Prozess vollzog sich – bei beträchtlichen Unterschieden von Region zu Region – im 12. und 13. Jahrhundert.

Während es in Südwestdeutschland zu einer fast völligen Aufteilung des alten Herrenlandes kam, wurden am Niederrhein und in der Kölner Bucht die Fronhöfe nur äußerst selten aufgelöst. Dort schlugen die Grundherren andere Wege ein, um ihre Existenzgrundlagen zu sichern. Sie verpachteten ihre Fronhöfe nebst Salland auf Zeit. Das Salland (Herrenland) des Grundherrn wurde im Eigenbetrieb mit Hilfe der am Hofe ansässigen Unfreien und der abhängigen Bauern bearbeitet.

 

„Halfleute“ oder „Hallefe“

 

Die ursprüngliche Form der Verpachtung von Herrengütern war der Halbbau (Halbpacht). Dabei führte der Pächter die Hälfte seines landwirtschaftlichen Ertrages an den Grundherrn als Pacht ab. Aus diesem Grund wurde der Pächter eines Fronhofes auch Halbwinner, Halfe, Halbmann oder Halberling genannt. In der Mehrzahl hießen die Halfen schlicht „Halfleute“. Es gab aber auch Drittelspacht (Drittelsbau) und Viertelspacht. Dabei wird entweder ein ganzes Gut mit allem Zubehör dieser Art verpachtet. Als im Laufe der Zeit die Pacht nicht mehr ertragsabhängig halbiert wurde, sondern Grundherr und Pächter sich auf eine fixe Pachtsumme einigten, blieb der Name „Halfe“ gleichwohl erhalten. Die Dialektform im Rheinland war „Hallefe“.

Im Rheinland betrug die übliche Pachtdauer im 14. Jh. drei oder sechs Jahre und pendelte sich im 16. und 17. Jh. auf zwölf Jahre ein. Nach Ablauf einer Pachtperiode wurde, sofern der Grundherr mit der Hofführung seines Pächters zufrieden und letzterer seinen Verpflichtungen und Zahlungen immer zuverlässig nachgekommen war, der Vertrag um jeweils weitere 12 Jahre verlängert. In vielen Fällen blieb das Pachtgut für Generationen in den Händen der gleichen Pächterfamilie.

Eine Halbwinnerschaft brachte nicht nur dem Grundherrn sondern auch dem Pächter große ökonomische Vorteile. Da die Halbwinner vom gepachteten Gut kein Stück veräußern durften und die Güter nach dem Tod eines Pächters nicht der Realteilung unterlagen (in der Regel ging der Pachtvertrag auf den älteren Sohn oder einen Schwiegersohn über), blieben ihre Anbauflächen stets gleich oder wurden durch Zukauf noch größer. Damit waren die Halfen den Bauern mit Eigenbesitz überlegen; denn diese hatten bei jedem Erbfall mit dem Problem der Verkleinerung der Hofstellen zu kämpfen. So entwickelte sich im Rheinland und in anderen nordwestlichen Regionen bereits vor dem Beginn der Frühen Neuzeit (Mitte 13. bis Ende 15. Jh.) mit dem Pächterstand eine neue, ländliche Oberschicht, die persönlich völlig frei und wirtschaftlich äußerst wohlhabend war.

Die Herren von Rennenberg, die um 1206 bzw. 1217 als Lehnsmannen des Kölner Erzstifts überliefert sind, lebten damals meist in ihren niederrheinischen und nieder­ländischen Herrschaften und zu Köln. „Der junge Herr Wilhelm von Rennenberg, der mit einer Erbtochter von Nesselrode-Ehrenstein verheiratet war, hielt sich mit ihr häufig in Ehrenstein auf.“

„Das Edelherrengeschlecht von Rennenberg mit seiner Burg als der ursprüngliche Stammsitz wurde 1220 mit Konrad von Rennenberg, seinen Söhnen Gerhard und Arnold sowie dem Kölner Domherrn Konrad als Zeugen in einer Urkunde des Kölner Erzbischofs Engelbert I. von Berg (1216 – 1225) genannt.

Die Burg Rennenberg gehörte um die Mitte des 13. Jahrhunderts der Gräfin Mechthild von Sayn, die Rennenberg 1250 dem Kölner Erzstift (auf Rentenbasis) vermachte, aber abgabenfrei blieb. In der Folgezeit besaßen die Rennenberger sie also als Lehen des Erzstiftes Köln. Im Jahr 1532 kam die Burg Rennenberg, die man schon im Jahr 1585 als verfallen bezeichnete, an die von Lalaing, dann an die von Hochstraten (Hoogstraten) und 1765 an die Fürsten zu Salm-Kyrburg.“

„Rennenberg war 1585 nur noch ein geringes ‚Haberhofgen‘ mit 30 Morgen Land und etlichen ‚Eckerbeumen‘, Eichen und Buchen, deren Früchte man für die Waldweide der Schweine nutzte. Das Höfchen Rennenberg gab 1585 jährlich nur 14 Malter Hafer Pacht. So sah es sicher auch schon um die Burg Rennenberg aus, als der Linzer Schöffe Hilger jene Jahresrechnung 1531/1532 führte.“

 

Die Jahresrechnung der Rennenberger von 1531/1532

 

Diese Jahresrechnung der Herrschaft Rennenberg von 1531/1532 enthält zahlreiche Hinweise auf den Stellenwert, den der Besitz in Köln im Leben der Familie zu dieser Zeit einnahm. Ein reges Hin und Her von Personen und Gütern zwischen Linz und Köln wird hier dokumentiert.

„Der Ertrag der Herrschaft Rennenberg war gering. Als der Keller Hilger 1533 in Köln mit dem Schreiber Diedrich des Herren von Rennenberg von den Jahren 1530 bis 1532 abrechnete, blieb Herr von Rennenberg ihm 19 Gulden und 17 ½ Albus schuldig. In seiner Rechnung vom 11. November (Martini) 1531 bis zum 11. November 1532 rechnete Hilger über alle Einnahmen und Ausgaben an Geld, Korn und Hafer ab. Er nahm 22 Gulden und 6 Schillinge ein, von der Lohmühle 7, von der Rennenberger Wiese 8 und von der Wiese in der Hallerbach 4 Gulden, den Rest für jährliche Zinsen von 9 ½ Pfund Wachs, 15 Pfund Öl und 11 Gänsen, die anders als die 62 Hühner bereits mit Geld bezahlt wurden. Das Pfennigsgeld und andere kleine Zinse waren Lohn des Kellers.

An Korn waren es 11 Malter 4 Sester, 6 Malter vom Hof Niederhoppen (Hoppenau), 4 ½ aus der Mühle, der Rest aus Ohlenberg. Ein Malter erhielt Dietrich Heymes, dem ein Weingarten verpachtet war, damit er diesen gut in Bau hielt, ein Malter wurde im Herbst mit den Knechten vertan, als man mit diesen abrechnete. An Hafer nahm der Keller 71 Malter 3 ½ Sester ein. Von den Höfen zu Rennenberg 8, zu Willscheid 7, zu Niederhoppen 13 und vom Seiferhof 10 sowie von Zehnten 18 Malter. Den Rest erhielt er von dem Vogthafer zu Neustadt, aus der Mühle zu Linz und an kleiner Pacht.

Vom Hafer schickte er 48 Malter seinem Herrn nach Köln. Anderes wurde verfüttert, wenn Familienmitglieder und Freunde des Herren von Rennenberg, der Rentmeister und Knechte von Ehrenstein mit Pferden kamen, über Nacht blieben oder auch nach Köln fahren wollten und zurückkamen.

Als Junker Wilhelm von Rennenberg in Ehrenstein Gericht und Verhör über kleine Strafsachen halten wollte, musste der Keller dorthin und auch nach Heppingen bei Remagen mit dem Schultheiß von Hammerstein zum Hofgericht.

Umfangreich und vielfältig sind die Angaben über die Geldausgaben. Der Keller rechnete 1532 den Gulden zu 24 Albus in seiner Rechnung zu 4 Kölnische Mark zu 12 Schilling und den Schilling zu 6 Heller, so daß der Gulden recht umständlich in 4 Mark, 24 Albus, 48 Schilling oder 288 Heller zu teilen war. In Linz war das Haus, der Rennenberger Hof, in Bau zu halten. Gegen den Winter 1532 hatte der „Leyendecker“ mit zwei Knechten und einem Jungen auf Haus, Kelterhaus, Ställen und den Mauern um den Hof die Dächer zu bessern. Der Kellereingang war gegen das eindringende Regenwasser zu schützen. An einem Weinberg, dem „Plentzer“, war der Zaun mit Planken und Nägeln zu flicken.

Im Hof war ein stetes Kommen und Gehen mit vielerlei Ausgaben für Zehrung, Essen, Trinken, Abendmahlzeit und Morgensuppe. Am 01.12.1531 kam der junge Herr Wilhelm von Rennenberg mit dem Grafen von Nassau-Beilstein vom Landtag in Bonn. Ausführlich berichtet jeweils der Keller, wie am 26.03.1532, als der junge Herr Wilhelm mit seiner Frau, seinem Bruder Franz, dem von Nassau und seinem Hausgesinde gekommen waren, da kamen abends und morgens Bürgermeister und Rat her und sind mit ihnen fröhlich gewesen, dazu besorgte der Keller soviel ihm möglich war, und danach verrechnete er mit Dietrich Schreiber für die Zehrung 4 Gulden 3 Mark und 7 Schillinge.

Am 28.05. waren Junker Franz und Philipp von Eltz, am 02.06. schon wieder Junker Wilhelm und Junker Franz im Hof.

Am 03.09. kam die alte Frau von Rennenberg mit ihrem Sohn Wilhelm, dessen Frau und Kinde und Hausgesinde von Köln mit vielen Kisten, Fässern, Kleidersäcken und Hausrat, die vom Schiff geholt werden mußten. So ging es oft ähnlich im Hof ein und aus.

Der alte Herr Wilhelm von Rennenberg schickte Briefe aus Regensburg und danach aus dem Feldlager aus Wien an seinen Sohn Wilhelm nach Ehrenstein und kam am 06.11.1532 aus dem Türkenkrieg zurück den Rhein herab mit den Knechten und war mit diesen und zwei Söhnen im Haus.

Ein paar Angaben lassen das Verhältnis von Löhnen und Preisen erkennen. Der „Leyendecker“ und seine Knechte erhielten je 10 Albus, sein Junge 3 Albus am Tag, der Kelterknecht und ein Taglöhner im Herbst in der Weinlese „in dem Rynhelder“ nur je 2 Albus am Tag, der Schmied, ein Pferd zu beschlagen und zu schärfen, als es gefroren hatte, ebenfalls 2 Albus.

Für 3 Ellen Tuch für eine halbe Kleidung für einen Boten wurden je Elle 14 Albus, für ein Quart Wein einmal 3 Schillinge, dann 2 Schilling 4 Heller, für 4 ½ Ohm neuen Wein (1532) 1 Gulden 3 Mark und 7 Schillinge, für die Ohm demnach etwa 18 Schillinge, für ein Rindchen für die Knechte in die Küche 13 Mark und 2 Albus oder 3 Gulden 1 Mark und 4 Schilling gezahlt.

Als die 48 Malter Hafer nach Köln zu liefern waren, erhielten die Fruchtmesser 8 Schillinge, Mater Moelner, den Hafer an den Rhein zu fahren,11 Schillinge und zwei Männer, den Hafer von dem Karren ins Schiff zu tragen, 2 Quart Wein zu je 16 Heller. Ebensoviel kostete der Weinkauf mit dem Schiffer, der vom Malter 1 Albus und insgesamt 2 Gulden für die Fracht nach Köln nahm.

Nach Ehrenstein mußte der Keller Fische und zwar Plötzen, Äpfel und Birnen, dann auch Kastanien, die Rheinschiffer von oben herab mitgebracht hatten, schicken.

Nach alter Gewohnheit hatte der Keller für seinen Junker der Sankt Sebastiansbruderschaft 2 Albus Jahrgeld und den Priestern zu Linz am 15.03.1532 zum Seelgedächtnis der Voreltern des Junkers 1 Gulden und 1 Mark zu geben.

Für die Fastenzeit, die man noch einhielt, wurden für 1 Gulden 6 Schillinge Heringe, Bücklinge und grüne, frische Fische gekauft. Die Randnote zu jener Seelgedächtnisstiftung „nun nicht mehr bis auf anderen Bescheid“ läßt 1533 erste Einflüsse der Reformation hier erkennen.

Die Weingärten waren wohl für ein Drittel der Trauben an zwei Leute in Linz, Diederich Heymes und Antwyler, und an mehrere Wingertsleute in Leubsdorf verpachtet. In 12 Fuhren brachte ein Mann die Trauben aus Leubsdorf. Nach alter Gewohnheit erhielten die Schützen zu Leubsdorf 5 Schillinge für 1 ½ Mühlfaß Korn sowie die Wingertsleute in Leubsdorf und das gesamte Gesinde der beiden in Linz jeweils 4 Schillinge für Wecken.

Der Kelterknecht hatte 18 Tage Arbeit. Der Keller lieh Kessel und Dreifuß und brannte etwas Branntwein (gesoden wyn). So konnte er zwei kleine Fäßchen, je eines mit Branntwein und mit Wermutwein, nach Köln schicken. Von Köln kamen 10 große und kleine Fässer für die 7 Fuder und 3 ½ Ohm Wein vom Herbst 1532.

Als Besonderheit machte die Frau des Kellers im Herbst Traubenkraut (druven krutt), wozu man ein Lot Nelken für 5 Schillinge 3 Heller kaufte. Es wurde in vier kleine Gefäße (Loden) getan, von denen jedes einen Schilling kostete.

Der eigene Wein genügte dem Herrn von Rennenberg nicht. Als der Keller mit noch zwei Männern eine oder zwei Zulast, zu je 4 Ohm, guten Wein bestellen sollten, verzehrten sie zu Unkel, Heppingen und Löhndorf für 2 Mark 4 Schilling und 5 Heller.

Billiger kam es, als der Keller mit dem Burggraf von Ehrenstein einen neuen Hofmann auf dem Seiferhof am 01.03.1532 einsetzte, da zahlte er in Hallerbach, wohl bei einem Wirt, 1 Mark für Hering und Wein.

Auch über die ärztliche Versorgung in Linz erfährt man einiges. Als Daem, ein Knecht aus Ehrenstein, auf den Kopf geschlagen worden war, kam er zum Scherer nach Linz, der ihn für 5 Schilling Lohn 3 Tage behandelte. Versorgung von Wunden und chirurgische Eingriffe gehörten damals allgemein zum Beruf der Bartscherer, Barbiere und Bader.

Dann blieb des Kellers Knecht unter einem Faß Salz, das man mit 6 Männern geholt hatte, beinahe tot. Der Meister, der ihn für 1 Goldgulden 14 Tage behandelte, war auch sicher kein Arzt sondern ein Wasenmeister oder Scharfrichter, die vielfach auch sonst sich als geschickte und erfahrene Heilkundige betätigten.

Mit diesen wenigen Nachrichten läßt sich jene Jahresrechnung hier keineswegs ausschöpfen. Dennoch zeigen diese bereits, wie viele Aussagen zum Alltagsleben in der Stadt Linz in der Zeit vor fast 450 Jahren in jener Rechnung überliefert sind.“

Von Dr. Hellmuth Gensicke aus dem Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden (veröffentlicht auch im HJN 1978).

Der Keller oder Kellner war zunächst ein mittelalterlicher Ministerialer, der im Auftrag des Lehns- oder Grundherrn für die Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Steuern verantwortlich war. Später wurde das Amt des Wirtschaftsverwalters zunehmend nicht mehr von Niederadeligen und Edelfreien, sondern auch von Bürgerlichen ausgeübt.

 

Der Seiferhof sah zahlreiche „Halfleute“ oder „Hallefe“ sowohl kommen als auch gehen.

 

Am 01.03.1532 setzte der Wirtschaftsverwalter der Rennenberger in Begleitung des Burggrafen von Ehrenstein auf dem Seiferhof einen neuen „Hofmann“ ein.

Im Geschichtsatlas für die Rheinlande von 1670 steht „Seiferhof bei Willscheid“.

Um 1676 hatte auf dem Seiferhof ein Heinrich Prangenberg († auf dem Seiferhof und am 15.04.1724 in Neustadt beerdigt) das Sagen. Er war wohl seit vor März 1676 (mit ?) verheiratet, lebte auf dem Seiferhof und war der Vater von vier dort geborenen Kindern. Woher er stammte (vielleicht aus Hohn?) ist unbekannt. Auch über seine Ehefrau ist nichts weiter überliefert. Demnach wurde der Seiferhof bereits von den Eltern des Heinrich Prangenberg bewirtschaftet.

Der Sohn von Heinrich Prangenberg namens Christopher Prangenberg (* auf dem Seiferhof, getauft am 26.03.1678 in Neustadt) war vermutlich seit vor Januar 1703 mit einer Margaretha Frings (* ?, † in „Dinckelbach“, beerdigt am 09.02.1720 in Neustadt) verheiratet. Das Ehepaar hatte 7 Kinder. Christopher Prangenberg ist in Dinckelbach verstorben und am 10.11.1739 oder am 09.12.1740 in Neustadt beerdigt worden.

Vor 1716 befand sich der Seiferhof wohl in den Händen eines Johannes Prangenberg, dessen Herkunft ungeklärt ist. Er verstarb auf dem Seiferhof und wurde im März 1728 in Windhagen beerdigt.

Vor März 1716 hatte er Anna Helena geb. Günterscheid († auf dem Seiferhof, beerdigt am 15.12.1738 in Neustadt, im Sterberegister in Windhagen ist das Sterbedatum mit dem 30.11.1738 angegeben) geheiratet. Aus der Ehe gingen 6 Kinder hervor.

Anna Helena Prangenberg geborene Günterscheid heiratete in 2. Ehe am 25.05.1728 in Neustadt den Adolph Reufels („Reufel/Reuffel“), einen Witwer aus Hargarten. Das Ehepaar hatte zwei Söhne.

Adolph Reufel lebte auf dem Seiferhof, ist dort verstorben und am 08.01.1766 in Neustadt beerdigt worden. Über seine erste Ehefrau gibt es keine Aufzeichnungen. Er hatte am 10.11.1739 in Neustadt (3. Ehe) eine Anna Elisabeth Hallerbach († 17.12.1769 auf dem Seiferhof und beerdigt am 18.12.1769 in Neustadt) geheiratet.

Am 14.08.1774 lebte auf dem „Sieferhoff“ das Ehepaar Heinrich Reufel (Reufels) und Eva Graffelds (Gratzfeld). Heinrich Reufel (* 27.07.1730, getauft am 30.07.1730, † auf dem Seiferhof und beerdigt am 31.08.1811 in Neustadt) heiratete am 22.06.1756 in Windhagen eine Anna Eva Gratzfeld (* in Birken, getauft am 17.10.1732 in Windhagen, † ?). Das Ehepaar hatte 7 Kinder.

Nach dem Tode der Eheleute Reufel/Reufels/Gratzfeld wurde der Seiferhof wahrscheinlich von dem Sohn (Johann Matthias Reufel/Reuffel/Reufels, * 14.08.1774 auf dem Seiferhof, verheiratet seit 03.03.1794 in Neustadt mit Anna Elisabeth Kurtenbach, * 03.11.1774 in Vettelschoß, † 22.01.1815 auf dem Seiferhof) weitergeführt.

Für Anna Elisabeth Kurtenbach war Johann Anton Kurtenbach († in Vettelschoß, beerdigt am 18.04.1720 in Neustadt, verheiratet seit 1695 in Neustadt mit Agnes Schmitz, † in Vettelschoß, beerdigt am 14.07.1722 in Neustadt) aus Vettelschoß, der Landgerichtsschöffe des kurkölnischen Amtes Altenwied und Sendschöffe der Pfarrei Neustadt, ihr Urgroßvater. Das Ehepaar Kurten­bach/Schmitz hatte sechs Kinder.

Johann Anton Kurtenbach gehörte außerdem zu den Mitbegründern der St.-Matthias-Bruderschaft des Amtes Altenwied, zu dem die Pfarreien Asbach, Neustadt, Windhagen und ab 1835 die Pfarrei Buchholz zählten. Die uns überlieferten Mitbegründer der St.-Matthias-Bruderschaft aus dem „Wenterkeschpel“ („Kirspel“ bzw. Kirchspiel Windhagen) waren die „Landgerichtsscheffen“ des Amtes Altenwied namens Kirchbaum (Kirschbaum) aus ?, Johann Philipp Heuser aus Hohn und Johann Wilhelm Hallerbach aus Hallerbach. An der ersten 9 Tage dauernden Fußwallfahrt am Samstag, 16.05.1722, nach Christi Himmelfahrt als Bittgang zur Abwendung der Pest oder zum Dank, dass nach der Reformation in unserer Region der alte Glaube erhalten geblieben ist, von der St.-Bartholomäus-Pfarrkirche in Windhagen zum Apostelgrab nach Trier konnte Johann Anton Kurtenbach selbst nicht mehr teilnehmen.

Auf Johann Anton Kurtenbach geht wahrscheinlich auch der „Schmitzhoff“ zurück, der sich nunmehr im Besitz der Kommune von Vettelschoß befindet und in dem – nach einer aufwändigen Restaurierung – seit 2009 das Dorfmuseum von Vettelschoß untergebracht ist.

Johann Matthias Reufels ehelichte in 2. Ehe vor November 1817 die Witwe Elisabeth geb. Juchem bzw. Junckheim, * 19.09.1782 in Stockhausen, † 01.10.1856 in Hallerbach. Dieser Johann Matthias Reufels war der Vater von insgesamt sage und schreibe 15 Kindern.

Die älteste Tochter (Anna Margaretha Reufels, * 15.07.1803 auf dem Seiferhof, † 13.06.1861 in Willscheid) von Johann Matthias Reufels war mit Anton Neifer (* 1797 in Kalenborn, † 12.05.1863 in Willscheid) verheiratet. Es handelte sich um den seit 1816 tätigen und am 25.07.1817 von der Königlichen Regierung in Koblenz nach der Externenprüfung ersten bestallten Schullehrer für Vettelschoß.

Von 1831/1832 bis 1844 und danach hieß der Hallefe oder „Gutspächter“ des Seiferhofes Joseph Reufel, der vor 1818 in Windhagen eine Anna Catharina Hallerbach geheiratet hatte. Von seinen ebenfalls fünfzehn Kindern wurden 6 (von 1832 bis 1844) auf dem Seiferhof geboren.

Anna Gertrud Reufel (* 02.01.1818 in Hallerbach, † 18.02.1883 in Hohn) – eine Tochter von Joseph Reufel – war die 2. Ehefrau (um 1846/1847) von Franz Heinrich Prangenberg (* 02.01.1805 und † 29.05.1869 in Hohn), dessen Sohn (Johann Hermann Prangenberg, * 11.08.1831 in Oberelsaff, † 18.06.1880 in Hohn, verheiratet seit 04.11.1856 in Windhagen mit Maria Timothea Marnett, * 02.12.1830 in Birken, † 09.12.1902 in Hohn) uns als Müller der „Hohner“ oder späteren „Schiefisch Mühle“ in Oberelsaff überliefert ist.

Johann Hermann Prangenberg war der Urgroßvater der in Oberelsaff (Gemeinde Vettelschoß) verwurzelten Josefine Fink geborene Schiefer. Sie ist die letzte Zeitzeugin im Zusammenhang mit der in der Nazizeit unter schwierigen Umständen gebauten St.-Antonius-von-Padua-Kapelle in Oberelsaff.

Nach dem „Handriß“ von 1829 befand sich der Seiferhof mit den umliegenden Ländereien und den Wiesen/ Weiden um diese Zeit im Besitz von Friedrich IV. Ernst Otto Philipp Anton Furnibert Fürst zu Salm-Kyrburg (* 14.12.1789 in Paris, † 14.08.1859 in Brüssel).

Mehr über die Rennenberger bzw. das Geschlecht zu Salm-Kyrburg mit den entsprechenden einzigartigen und erstmals veröffentlichten Dokumenten erfahren Sie im Aufsatz „Wie das erloschene Adelsgeschlecht von Rennenberg wieder zu dem ursprünglichen Namen gelangte“.

Der am 30.07.1833 auf dem Seiferhof verstorbene Franz Gabriel Karl Konstantin von Schoenebeck (* 13.01.1773 in Johannisberg [Hüngsberg], verheiratet mit Katharina Bungarten aus Wallmerod, das Ehepaar hatte 5 Kinder) dürfte vielleicht der „Verwalter“ oder eher ein landwirtschaftlicher Gehilfe unter den seinerzeit vielen Arbeitskräften auf dem Seiferhof gewesen sein.

Franz Gabriel Karl Konstantin von Schoenebeck war das 5. von 11 Kindern der Eheleute Franz Gabriel Karl Friedrich August von Schoenebeck (* 09.08.1740 in Brühl, † 23.02.1785 in Bonn) und Anna Gertrud Josepha Antoinette Freiin von Oeynhausen (* 23.05.1745 in Erpel, † 06.03.1797 in Johannisberg).

Dieser „Herr zu Düsternau, Plag und Hüngsberg“ (Franz Gabriel Karl Friedrich August von Schoenebeck) amtierte von 1776 – † 1785 als der Polizeihauptmann des kurkölnischen Amtes Altenwied und der Herrschaft Lahr. Er war der letzte Beamte von Kurköln in dieser Funktion.

Aus der langen Ahnenreihe der von Schoenebecks, die bis 1540 zurückreicht, hatten mehrere Vorfahren dieses Amt für die Kölner Erzbischöfe und Kurfürsten inne. Der einstige Rittersitz derer von Düsternau – das Geschlecht gab es schon 1220 – gelangte durch Erbschaft zur Familie von Schoenebeck.

Der ältere Bruder des Franz Gabriel Karl Konstantin von Schoenebeck namens Franz Heinrich Bernhard von Schoenebeck (* 28.08.1767 in Johannisberg, † 22.02. 1812 in Günterscheid) heiratete am 26.11.1793 in Windhagen die erst 16jährige Anna Gertrud Mohr (* 03.02.1777 in Vettelschoß, † 18.04.1819 in Günterscheid) aus dem alten Mohren-Geschlecht in Vettelschoß. Sie ging am 27.03.1813 eine 2. Ehe mit Johannes Linnig aus Günterscheid ein. Die Nachkommen aus der Ehe von Schoenebeck/Mohr sind mehrheitlich in/um Berlin ansässig.

Viele Pächter oder „Halfleute“ oder „Hallefe“ sah der Seiferhof im Laufe der Jahrhunderte immer wieder kommen und gehen. Es war die Bezeichnung für die (meist wohlhabenden) Pächter (auch Verwalter) eines Hofes (in Kloster- oder Adelsbesitz) zu Halbpacht. Der „Halfe“ hatte die Hälfte des Rohertrages dem Hofeigentümer als Pacht zu entrichten. Diese Teilpacht, Halbpacht, Teilbau oder Halbscheidwirtschaft war eine alte Form der landwirtschaftlichen Pacht. Der Grundeigentümer stellte meist das Inventar ganz oder zum Teil und hatte die Leitung und Aufsicht über die Bewirtschaftung inne.

 

Der letzte „Sieferhallefe“ wird Eigentümer des Seiferhofs

 

Im Jahr 1904 übernahm Mathias Reufels (* 21.08.1879 in Hallerbach, † 12.12.1931 in Bonn/Klinikum) – er soll an einer Fischgräte erstickt sein – als „Gutspächter“ bzw. Halbpächter von Fürst Friedrich VI. Ernst-Ludwig Karl Valentin Maria zu Salm-Kyrburg (* 03.08.1845 in Brüssel, † 02.01.1905 auf Schloss Rennenberg, Gemeinde Linz) den Seiferhof.

Es war das Jahr, in dem Mathias Reufels die Katharina geb. Jüngling (* 12.11.1879 in Dinkelbach, † 05.11.1958 in Vettelschoß) ehelichte.

Mit dem Tod von Fürst Friedrich VI. zu Salm-Kyrburg galt die Fürstenlinie Salm-Kyrburg als erloschen. Seine Ehefrau (mit den Kindern) wurde wegen ihrer morganatischen Abstammung zum 01.03.1917 von Wilhelm II. (Deutscher Kaiser und König von Preußen seit 1888 bis 1918) aus dem Fürsten- in den Freiherrenstand (Freifrau von Rennenberg) versetzt.

Die Eltern von Mathias Reufels hießen Ludwig Reufel und Elisabeth geborene Manns und lebten in Hallerbach. Bei den Großeltern handelte es sich um Joseph Reufel und Anna Katharina geborene Hallerbach. Sie stammten ebenfalls aus Hallerbach. Mit der Beurkundung der Geburt im Standesamt und der Taufe von Mathias Reufels in der Pfarrkirche St. Bartholomäus in Windhagen wurde aus dem alten Namen „Reufel“ nunmehr „Reufels“.

Den älteren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Vettelschoß ist noch in Erinnerung, dass die „Siefer“ oder „Reufels“ („die vom Sieferhoff/Seiferhof“) an Sonn- und Feiertagen regelmäßig mit einem Kutschwagen (es mag eine Kalesche oder ein Landauer gewesen sein) nach Vettelschoß zum Kirchgang gefahren kamen.

Bevor es in Vettelschoß eine Kirche gab oder Messen in der 1945/1946 abgerissenen St.-Michaels-Kapelle gefeiert werden durften, sind die „Halfen“ vom Seiferhof mit ihren Familienangehörigen an den Sonn- und Feiertagen sicherlich eher nach Windhagen als nach Neustadt zu den Gottesdiensten gefahren!

Mit auf dem Seiferhof lebte seinerzeit Heinrich Reufel (Reufels), der am 11.01.1835 auf dem Seiferhof geboren wurde und auch dort am 14.10.1908 als Gemeindevorsteher überraschend starb. Er blieb unverheiratet, nannte sich „Verwalter“, war ein Bruder des Vaters (Joseph Reufel) von Mathias Reufels sowie passionierter Jäger und Jagdpächter und von ? bis 11.10.1893 und vom 04.08.1906 bis zu seinem Tode der Gemeinde- oder Ortsvorsteher (Bürgermeister) der Gemeinde Vettelschoß.

Während seiner Amtszeit fanden die Gemeinderatssitzungen überwiegend auf dem Seiferhof statt. Sein nach Gutsherrenart mit verschiedenen Trophäen (Jagdbeuten) an den Wänden eingerichtetes „Wohnzimmer“ hatten die Gemeindeväter von Vettelschoß offiziell zum „Sitzungslokal“ erklärt.

In der Zeit als Ortsbürgermeister der Gemeinde Vettelschoß bekam Vettelschoß am 14. bzw. 15.04.1892 eine Postagentur mit zwei Zustellbereichen (Hallerbach und Vettelschoß) und ab 07.08.1893 stand die Vettelschosser Agentur über eine Freileitung mit Neustadt in Fernsprechverbindung.

Unter dem Gemeindevorsteher Heinrich Reufels liefen die Verhandlungen mit der Basalt-Actien-Gesellschaft (BAG) in Linz wegen der Verpachtung des Wöls- oder Willscheiderberges. Dem Pachtvertrag („Hauptvertrag“) der BAG vom 10.03.1893 stimmte der Gemeinderat von Vettelschoß unter seinem Gemeindevorsteher Heinrich Reufels am 16.03.1893 einstimmig zu.

Der Gemeinderat von Vettelschoß übertrug am 14.06.1905 „dem solidarischen Bürger Heinrich Reufels vom Seiferhof die Jagd zum Pachtzins von jährlich 300 Mark bis zum 01.04.1910, weil die Fürsten von Salm-Kyrburg die Jagdpacht nicht bezahlt haben“. Und am 16.08.1905 beschloss der Gemeinderat, den „Jagdpachtvertrag mit dem Fürsten von Salm-Kyrburg vom 16.06.1900 aufzukündigen“.

Da mit dem Tod von Fürst Friedrich VI. Ernst-Ludwig Karl Valentin Maria zu Salm-Kyrburg die Fürstenlinie Salm-Kyrburg erloschen war, ging im Schloss Rennenberg sicherlich vieles drunter und drüber, wovon die damaligen Gemeindeväter in Vettelschoß wahrscheinlich keine Ahnung hatten.

Die wohl erste und vordringliche Aufgabe von Mathias Reufels als neuer „Gutspächter“ des Seiferhofs war nach 1904 das Suchen nach einer neuen Quelle, weil das Wasser der vorhandenen 40 m tiefen alten „Pötz“ oder „Pütz“ für den größer gewordenen Viehbestand auf dem Seiferhof insbesondere im Sommer nicht mehr ausreichte.

Nach dem Hörensagen soll die Wasserqualität aus dem „Siefer-Borren“ (Seiferhof) damals besser gewesen sein als die aus dem altbekannten Schöpfbrunnen in Willscheid. Jedenfalls machte Mathias Reufels sich eigenhändig mit einer Wünschelrute ans Werk und wurde oberhalb seines Hofes nahe Willscheid überraschend fündig.

Er verlegte eine Wasserleitung in sein Gehöft und Wohnhaus, während die Vettelschosser Gemeindevertreter sich noch immer weitere Jahrzehnte um eine zentrale Wasserversorgung für das Gemeindegebiet stritten. Erst zum 01.05.1928 hieß es für die Kommune Vettelschoß „Wasser marsch“ und alle Haushaltungen waren an das Kreisgruppen-Wasserwerk „Linzerhöhe“ angeschlossen.

Inzwischen wurde der erste Brunnen auf dem Seiferhof zugeschüttet. Das Wasser schmeckte faulig und war kaum noch genießbar. Der zweite Brunnen existiert noch, wird aber nicht mehr genutzt. Inzwischen ist auch der Seiferhof längst Kunde der zentralen Wasserversorgung.

Mathias Reufels – er nannte sich mit Stolz der „Sieferhalfe“ vom Seiferhof – konnte vorgeblich 1930 den um die 100 Morgen großen „Sieferhoff“ (Seiferhof) – ohne den Wald – von der offensichtlich „klammen“ und verwitweten Freifrau Louise Marie Mathilde Marguerita Cornelia Irmin von Rennenberg geborene Le Grand († 22.02.1949 auf Schloss Rennenberg) käuflich erwerben.

Die „Reufels“ vom Seiferhof – viele ihrer Generationen hatten für dieses Adels- bzw. Fürstengeschlecht ein Leben lang gerackert, lange auf diese Gelegenheit gewartet und gespart – waren unterdessen überaus glücklich und glaubten nun, der Plackerei einen Sinn geben zu können!

Weder den Kaufvertrag noch sonstige aussagekräftige Dokumente konnten bisher gefunden werden. Nur das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin verfügt zum „Seiferhof“ lediglich über einen Tabelleneintrag auf einer Doppelseite folgenden Inhalts: „Jährlich fortlaufende Nummer 250, Bezeichnung des Anerbengerichts Asbach, Aktenzeichen Hallerbach, Tag der Entscheidung 20.12.34, Bezeichnung der Angelegenheit Reufels-Hallerbach bzw. Einspruch.“

Vermutlich gab es seinerzeit mehrere Interessenten, die am Kauf des Seiferhofs interessiert schienen! Bei den Verhandlungen sollen auch die Sympathien „für die vermeintliche neue Zeit“ eine Rolle gespielt haben!

Als Mathias Reufels allzufrüh verstorben war, führte seine Witwe mit Unterstützung der fünf Töchter und des jüngsten Sohnes (Peter Reufels, * 29.04.1914 auf dem Seiferhof, der im Volksmund „Baron“ genannt wird, wohnhaft zuletzt in Kalenborn, jetzt in einem Seniorenheim in Linz) den Seiferhof als „Fünfmadelhof“ zunächst weiter.

Der ältere Bruder von Peter Reufels namens Johann Reufels – der als „Halfe“ seinem Vater nachfolgen sollte – kam im 23. Lebensjahr 1926 leider tragisch ums Leben: „Er ist mit dem Motorrad auf der Rottbitzer Straße verunglückt – mit voller Wucht auf eine Kutsche geprallt und kurze Zeit später im Krankenhaus verstorben!“ – wusste sich der betagte Peter Reufels noch zu erinnern.

Und im Jahr 1952 wurde der Seiferhof von den sechs Kindern der Eheleute Mathias Reufels und Katharina geborene Jüngling verkauft.

Der Seiferhof befand sich nicht immer in direkter Linie in der Halbpacht der „Reufel/Reufels“. Es kehrten offensichtlich mehrmals die aus der Hallerbach stammenden und die Nachkommen der dort ansässig gewordenen Familienmitglieder auf den Seiferhof zurück. Er stand nachweislich über 202 Jahre in der Bewirtschaftung und 22 Jahre im Eigentum der Hallerbacher „Reufel/Reufels“-Sippe, und zwar von 1728 bis 1930 bzw. von 1930 bis 1952, bevor der Seiferhof von den Kindern des Ehepaares Reufels/Jüngling bzw. der Witwe verkauft wurde.

Die fünf Töchter bekamen anteilmäßig die Gelder aus dem Hofverkauf und bauten sich eigene Wohnhäuser. Peter Reufels erhielt das „Bahnhof-Hotel und Restaurant“ in Kalenborn, Bahnhofstraße 14 (heute Nattermann's Gästehaus und Hotel), das seine Eltern gebaut hatten und lange Jahre an den Schwiegersohn (Karl Prangenberg) vermietet war.

Bei dem ersten Käufer des Seiferhofes von der Erbengemeinschaft Reufels handelte es sich um Ernst Stiebel, der das Hofgut 1954 an die Eheleute Wilhelm Grewe († 2009) und Marianne geborene Heinemann weiter verkaufte. Sie siedelten damals mit den Geschwistern von Wilhelm Grewe (Johannes, Maria und Anton) aus dem Sauerland in den Westerwald bzw. auf den Seiferhof.

Ernst Stiebel stammte aus dem Münsterland. Er war eher ein verschuldeter Bonvivant und kein Landwirt. Der Seiferhof befand sich in einem heruntergewirtschafteten Zustand. In den Stallungen und im Wohngebäude waren zum Teil noch die Spuren des Zweiten Weltkrieges zu sehen.

Wilhelm und Marianne Grewe ließen sich 1955 in aller Stille von Dr. Dr. Peter Eck (1946 – 1959) – dem ersten Pfarrer in Vettelschoß – in Rheinbrohl im Beisein nur der nächsten Verwandten kirchlich trauen. Aus der überaus glücklichen Ehe gingen die Kinder Angelika und Manfred hervor. Von Manfred Grewe wird der Seiferhof engagiert und mit einer wahren Begeisterung weitergeführt.

Im Jahr 1994 ist auf einem Großteil der ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzfläche des Seiferhofes ein herrlicher und gepflegter Golfplatz, eine insgesamt klassische 18-Loch-Anlage des Golfclubs Waldbrunnen, entstanden, der sich wunderbar in die Landschaft einfügt. Das entsprechende Areal für den Golfplatz um den Seiferhof wurde von Manfred Grewe lediglich verpachtet. Er selbst war bis Juni 2011 auf seinem Grund und Boden für die Golfanlage als Angestellter tätig, führte aber als passionierter Landwirt mit seiner Ehefrau eine „Nebenerwerbslandwirtschaft“ mit 80 Stück Großvieh und einer Hühnerfarm weiter.

Inzwischen widmet sich Manfred Grewe ausschließlich und mit großer Leidenschaft seiner Landwirtschaft, wobei er von der ganzen Familie unterstützt wird. Der alte Wohntrakt des Seiferhofs (mit 6 Einwohnern) von anno dazumal wurde abgerissen. Auf dem weiträumigen Gelände entstanden zwei neue und moderne Wohnhäuser, die im Spätherbst 2011 bezogen werden konnten.

Die Familie Grewe war urspürnglich in Enkhausen, einem Ortsteil der Stadt Meschede, Hochsauerlandkreis, Regierungsbezirk Arnsberg in Nordrhein-Westfalen, beheimatet. Ihr dortiges landwirtschaftliches Anwesen war vom Ausbau der Hennetalsperre (Hennesee) betroffen und ist schließlich vollkommen „untergegangen“.

Der Bau der heutigen Staumauer im Naturpark Homert erfolgte von 1952 bis 1955 als Ersatz für eine ältere. Sie staut das Wasser der Henne oberhalb von Meschede. Neben Hellern waren auch die Orte Mielinghausen, Enkhausen und Immenhausen vom Ausbau der Hennetalsperre tangiert. Die Betroffenen erhielten Ausgleichsflächen an den Hängen der Henne angeboten oder sind weggezogen.

Die früheste urkundliche Erwähnung von Enkhausen – früher Teynchusen im Kirchspiel Remblinghausen – datiert vom 11.01.1347, weil der Kölner Erzbischof Walram von Jülich (1332 – 1349) die Trennung der Einkünfte von Propst und Kapitel des Kollegiatstiftes Meschede bestätigte.

 

 

Quellennachweis:

 

  1. 1.Familienbuch des Katholischen Pfarramtes Sankt Batholomäus Windhagen/Westerwald von Gerhard R. Petersohn, Merklingen (2000). 

  2. 2.Familienbuch des Katholischen Pfarramtes Sankt Margaretha Neustadt (Wied) von Gerhard R. Petersohn, Merklingen (2003). 

  3. 3.Geschichts-Chronik von Vettelschoß und seinen Ortsteilen von Elli Lind (1987). 

  4. 4.Freundliche Auskünfte verschiedener Bürgerinnen und Bürger aus Kalenborn, Seiferhof, Vettelschoß und Willscheid. 

  5. 5.Landesgeschichte des Westerwaldes von Hellmuth Gensicke (1958). 

  6. 6.Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin (12./13.01.2012, 21.02.2012, 08.03.2012 [GStA PK, I. HA Rep. 217 Preußisches Landeserbhofgericht zu Celle Nr. 359 Bl. 27 RS – 28 VS = Publikationsgenehmigung], 23.03.2012). 

  7. 7.Windhagen – Ein Heimatbuch (1994). [Die vollständige Geschichte über die „Bannmühle“ in der Gemarkung „In der Hunau“ kann man sowohl unter S. 202 (Quellennachweis Nr. 3) als auch unter S. 379 (Quellennachweis Nr. 7) lesen. Beide Beiträge sind im Wesentlichen identisch.] 

  8. 8.Internet. 

 

 

Bildnachweis:

 

  1. 1.Vermessungs- und Katasteramt Neuwied. 

  2. 2.Ansichtskarte, ungelaufen. 

  3. 3.Ansichtskarte, gelaufen, abgestempelt am 03.03.1904 in Cöln. 

  4. 4.Ansichtskarte, gelaufen, abgestempelt am 17.04.1899 in Remagen. 

  5. 5.Gertrud Reufels geb. Büdenholzer, Hallerbach. 

  6. 6.Verbandsgemeindeverwaltung (Standesamt) Asbach. 

  7. 7.Peter Reufels, Kalenborn. 

  8. 8.Gerti Stümper geb. Ewenz, Notscheid. 

  9. 9.Margret Herschbach geb. Langenbahn, Heimbach-Weis. 

  10. 10.H.H. Mohr, Bad Tölz. 

  11. 11.Marianne Grewe geb. Heinemann, Seiferhof. 

 

 

Bildtexte:

 

  1. 1.Der „Handriß“ von 1829 zeigt den Seiferhof mit seinen Ländereien. Der „Pfad nach Hallerbach“ führte an der Feldflur „Im Mühlenfeld“ vorbei. Der Ausbau des Weges und die Rodung des umliegenden Geländes erfolgte seinerzeit durch den Reichsarbeitsdienst (RAD). Die Strecke nach Hallerbach nannte man volkstümlich „Kaufstraße“, weil die Erträge der dort vornehmlich angepflanzten Apfelbäume später regelmäßig im Herbst zum Kauf angeboten bzw. versteigert wurden. „Im Mühlenfeld“ klapperten einst drei Mühlen. Die wohl älteste – die kurkölnische „Bannmühle“, die auf das Jahr 1575 zurückging, aber womöglich noch älter war – stand auf der rechten Seite des „Hallerbachs“ im Distrikt „In der Hunau“, dem früheren Gefilde der halben Hun- oder Honschaft Vettelschoß. (http://www.lvermgeo.rlp.de) 

  2. 2.Kloster und Burg Ehrenstein an der Wied um 1520. 

  3. 3.Der Torso des Doms zu Köln im Jahr 1851. Nach der Grundsteinlegung (15.08.1248) vergingen bis zur Fertigstellung/Einweihung (15.10.1880) über 632 Jahre. 

  4. 4.Linz um 1899. – Wie mag Linz um 1532 ausgesehen haben? 

  5. 5.Das Geburts- und Elternhaus in typischer Westerwälder Fachwerkbauweise von Mathias Reufels in Hallerbach, Hallerbacher Straße 20, vermutlich um die 1930er Jahre. 

  6. 6.Die Sterbeurkunde von Heinrich Reufels, Seiferhof. 

  7. 7.Der Seiferhof um 1950/1951. 

  8. 8.„Die fünf Mädels und der Bub vom Sieferhoff“ (Seiferhof) – (v.l.n.r.): Maria Reufels heiratete Johann Rüddel; Katharina Reufels heiratete Philipp Homscheid; Christina (Dina) Reufels heiratete Heinrich Ewenz; Bertha Reufels heiratete Karl Klotz; Peter Reufels; Anna Reufels heiratete Karl Prangenberg. Der Volksmund setzte vor die Vornamen den Hofnamen wie „Siefer-Pitter“, „Siefer-Bertha“ usw. 

  9. 9.Das frühere „Bahnhof-Hotel und Restaurant“ in Kalenborn, Bahnhofstraße 14. 

  10. 10.Die neuen Wohnhäuser auf dem Seiferhof. 

  11. 11.Marianne Grewe geb. Heinemann und Wilhelm Grewe anlässlich eines Ausflugs auf den Petersberg im Herbst 2008. 

 

 


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