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Zwei skandalöse Kriminalereignisse

schockierten die „halbe“ Hun- oder Honschaft

Vettelschoß

 

Die „Holländischen“ und „Neuwieder“

Räuberbanden

 

Von H.H. Mohr

 

Eine Familie aus „Köllen“ (Köln)

 

Aus der Zeit, als Vettelschoß von 1806 bis 1815 dem Herzogtum Nassau angehörte und nachher (die Grafschaft Wied-Runkel verlor 1806 ihre Souveränität, Wied-Neuwied wurde 1848 aufgelöst und 1815/1816 hatte man bereits Provinzen, Regierungsbezirke und Kreisverwaltungen eingerichtet) in der Rheinprovinz des Königreichs Preußen aufging (siehe „Nassau“ unter http://mhhmohr.cadae.de), sind „Aktenmäßige Nachrichten von dem Gauner = und Vagabunden = Gesindel, sowie von einzelnen professionirten Dieben, in den Ländern zwischen dem Rhein und der Elbe, nebst genauer Beschreibung ihrer Person“ überliefert, die von einem ‚Kurhessischen Criminal = Beamten' zusammengestellt wurden. („Cassel, gedruckt in der Hampeschen Buchdruckerey, 1822“).

Im Jahre 1768 heiratete ein in Dattenberg wohnhaft gewesener Gerhard von/aus Köllen (Köln) eine Anna Timothea Pott und am 22.10.1805 als „Witwer aus Vettelschoß“ in der alten Pfarrkirche in Neustatt in zweiter Ehe die Witwe Anna Lorscheid aus den Kauen (Kau), die dort verstarb und am 28.02.1807 in Neustatt auf dem längst aufgelassenen ersten Friedhof mit Beinhaus und neben der ersten und 1875 abgerissenen Steinkirche des „Kirspels Newstatt“ (Pfarrei Newstatt/Neustadt) ihre letzte Ruhestätte fand.

Das Ehepaar Köllen/Pott hatte fünf Kinder und lebte in Kalenborn, Hammer, Mittelelsaff und Vettelschoß: Maria Elisabeth wurde unehelich am 03.03.1768 in „Kapelle Etscheid“ geboren und am 04.03.1768 in Neustatt getauft. Eva Catharina erblickte am 13.12.1770 in Kalenborn das Licht der Welt und empfing die Taufe am 16.12.1770 in Neustatt. Anna Franzisca, geboren am 08.10.1774 in Hammer, taufte man am 09.10.1774 in Neustatt. Anna Barbara (* 10.04.1778, getauft am 11.04. 1778 in Neustatt) und Anna Margaretha (* 03.10.1780, getauft am 04.10.1780 in Neustatt) kamen in Mittelelsaff auf die Welt.

Es gibt vage Hinweise, dass einige der nicht näher identifizierten Nachkommen dieser aus/von Köln zugezogenen Familie in den Pfarreien Asbach, Neustadt, St. Katharinen/Vettelschoß und Windhagen unter längst anderen Namen sesshaft geworden sind und sicherlich nichts über ihre Ahnen wissen. Und das ist gut so!

 

Anna Barbara, das „schwarze Schaf“ der Familie

 

In der Aufzeichnung heißt es: „Cölle, oder Cöln (Anne Barbare), aus Vettelschloß (Vettelschoß) im Wied = Runkelschen. Signalement (Personenbeschreibung): Sie ist 42 Jahr alt, mittlerer Größe, hat blonde Haare, graue Augen, längliche spitze Nase, breiten Mund, rundes Kinn, Blatternarben im Gesicht, und auf der linken Backe zwey, auf der rechten eine Warze.

Sie war Zuhälterin des berüchtigten Räubers Nicolaus Harting, von dem sie zwey Kinder hat, eins von 15, das andere von 10 Jahren.

Im Jahr 1808 saß sie unter dem Namen Anna Barbara Reinhard mit anderen ihres Gelichters (Gesindels) in Heiligenstadt, und 3 Jahre nachher mit ihrem Zuhälter in Marburg, von wo sie im August 1811 über die Grenze gebracht wurde.“

Der Überlieferung zufolge wissen wir: „Nicolaus Joseph Harting, vulgo (gemeinhin/ so genannt) Claus der Brabänter von Simmern in Westphalen gebürtig. Signalement: Er ist 41 Jahr alt, 5 Fuß 9 Zoll (Hessisch) groß, stark von Statur, hat dunkelbraune Haare und Augenbrauen, braune Augen, große Nase, gewöhnlichen Mund mit etwas dicker Oberlippe, gute Zähne, bräunlichen Bart, längliches Gesicht, dunkelbraune Gesichtsfarbe.“

„Nachdem er, von seinem Vater zum vollendeten Gauner gebildet, eine lange Reihe von Jahren und in der neueren Zeit, vorzüglich im Hessischen und den benachbarten Ländern, mit seltener Thätigkeit das Räuberleben getrieben hatte, ward er endlich im Jahr 1811 zu Tambach im Würzburgischen zur Haft gebracht und von da nach Marburg ausgeliefert. Er brach dort aus, wurde jedoch bald nachher wieder eingefangen, nach Marburg zurückgebracht, daselbst mit mehreren seiner Genossen im September 1816 auf Lebenslang zu den Eisen verurtheilt und nach Ziegenhain geliefert, wo er sich noch gegenwärtig befindet. Er kommt in den verschiedenen Perioden seines Lebens unter den Namen Claus Hammer, Anton Reinhard, Accis, Heiner, Schön, Weis, Anton Ischabeth, vor und hat mit seiner Beyschläferin Anne Barbare Cölle zwey Kinder erzeugt.“

 

Die Eltern und Geschwister des notorischen Räubers,

der mit der Bürgerin aus Vettelschoß liiert war

 

„Johannes Harting, auch Hammer genannt, welcher als Mitglied der Niederländer Räuberbande schon vor länger als 30 Jahren, unter dem Namen der alte Hannes, ein gefürchteter Räuber war, hinterließ, als er um das Jahr 1803 in dem Gefängnisse zu Düsseldorf seinen Geist aufgab, folgende 6 Kinder: 1) Nicolaus Joseph, 2) Georg, 3) Elisabeth, 4) Marie Catharine, welche, die Zuhälterin eines ungarischen Deserteurs, mit diesem einen Knaben, der sich Nicolaus von Funckeschenewitz nannte und um das Jahr 1808 im Gefängnisse zu Heiligenstadt gestorben ist, gezeugt haben und in der Folge ebenfalls mit Tode abgegangen seyn soll, 5) Margarethe und 6) Wilhelm.“

„Die Mutter oder Stiefmutter dieser Kinder saß im Jahr 1808 unter dem Namen Marie Catharine Schön mit anderen Vagabunden in Heiligenstadt. Eine Schwester von Johannes Harting war an Nicolaus Kreutz verheiratet. Sie ist um das Jahr 1808 zu Halsdorf (Kurhessen) gestorben.“

„Wilhelmine Antonette Harting, eine Schwester des Vorhergehenden, war ehemals die Zuhälterin des Johannes Müller und hat gegen das Jahr 1808 in Heiligenstadt und im Jahr 1811 zu Marburg eingesessen, an welchem letzteren Orte sie zu zwey monatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt worden ist.“

„Die Brüder Harting haben sich nicht allein durch die unzählige Menge von Räubereyen und Diebstählen, welche sie von früher Jugend an verübt, sondern auch dadurch besonders merkwürdig gemacht, daß sie die Methode der Niederländer Räuber, bey ihren Unternehmungen mit offener Gewalt zu Werke zu gehen, zuerst in die hiesigen Gegenden verpflanzt, und unter die im nördlichen Deutschland existirenden Gauner mehr Einheit und Zusammenhang gebracht, eben dadurch aber sie unendlich verderblicher gemacht haben.“

„Elisabeth Harting, vulgo Liese, die älteste der Hartingschen Schwestern ist gegenwärtig ohngefähr 48 Jahre alt. Sie soll früher mit einem Amtsdiener zu Schweifeld bey Vettelschloß (Vettelschoß) – (Neuwied) verheirathet gewesen sein. Nachher war sie die Zuhälterin von dem berüchtigten Gauner Apolon. Lützel. Sie saß um das Jahr 1808 zu Heiligenstadt, wo sie sich Wittwe Lesem nannte.“

„Margarethe Harting, eine Schwester der Vorhergehenden, ist 42 – 44 Jahr alt. Sie soll an einem als Jäger umherstreifenden Gauner, dessen Haupterwerbszweig in Quacksalberey besteht, verheiratet sein, in früherer Zeit mit ihm in Grosmannsrode gewohnt und zwey Kinder, Carl 22 Jahr alt und Wilhelm 17 Jahr alt, mit ihm haben.“

„Georg Harting, vulgo Brabänter genannt, ein Sohn des Johannes Harting. Er ist ein Zögling der Niederländer Räuberbande und trieb in der neueren Zeit mit seinem Bruder, Nicolaus Joseph, sein Wesen vornehmlich in den Kurhessischen und benachbarten Ländern, wo er den Hauptanführer des dortigen Gaunergesindels machte. Er wurde endlich im Jahr 1811 verhaftet und nach Marburg geliefert, wo er aber noch vor erfolgtem Erkenntniß Ende des Jahres 1815 im Kerker starb. Er hat zuerst Elisabeth Esch und nachher Christiane Hofmann zur Beyschläferin gehabt.“

 

Der „alte Hannes“ zu „Viertelschoß“

 

Wahr ist die Geschichte vom Fetzer, dem Räuber, der „Viertelschoß“ um 1800 heimsuchte. Es war eine Korona zwielichtiger Gestalten, die von Neuwied aus zwischen Koblenz und Köln und auch auf der „Linzerhöhe“ bzw. in Vettelschoß operierte und die Gegend unsicher machte.

„Mit dem alten Hannes, dem Anton Heinze, dem Serves Joseph und dem Meyer Gas verübte Fetzer einen Diebstahl zu Viertelschoß im Amte Asbach bey einem Pottasch-Fabrikanten. Der hauptsächlichste Theil der Beute bestand in vielem kleinen Gelde, das in einem Reisesacke lag, und gerade den Tag vorher ausbezahlt (beschafft) worden war. Der Anbringer des Raubes, der alte Hannes, hatte dieses zu erkundschaften gewußt.“

Im Jahre 1317 waren die Schöffengerichte der Kirchspiele Asbach, Neustatt (Neustadt) und Windhagen zu einem Gericht in Asbach vereint worden. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts wurde das Gericht in Asbach zu einem Landgericht des kurkölnischen Amtes Altenwied. Für leichte Vergehen war das „Hohe-Herren-Geding“ zu Asbach zuständig und für Schwerverbrecher die „Landveste“ auf der Burg Altenwied. Dort mussten die Übeltäter im Turm schmachten und kamen an den „Fesselblock“.

Ab 1806 übernahm ein herzoglich-nassauischer Amtmann die Rechtspflege und auf Altenwied entstand ein Justizamt, aus dem 1815 – als unser Gefilde preußisch wurde – das fürstlich-wiedische Gericht hervorgegangen ist. Im Herzogtum Nassau hatte Altenwied die Verwaltungs-Nummer 1738 und Asbach war die 1623. 1848 etablierte man die Kreisgerichte. Für Asbach gab es so gut wie keine Veränderungen. Nach 1848 wurde in Asbach eine Gerichtskommission eingerichtet, die man 1877 in ein Amtsgericht umwandelte. Zwischenzeitlich hatte Asbach 1861 ein ansehnliches Amtsgerichtsgebäude erhalten. Das Amtsgericht in Asbach wurde schließlich am 01.11.1966 aufgelöst und sein Aufgabengebiet dem Amtsgericht in Linz zugeschlagen. 1971 zeigte die Abrissbirne mit dem ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in Asbach kein Erbarmen!

Mit „Viertelschoß“ ist zweifelsfrei unser Vettelschoß (Vertilschos = Viertel + schos/schosz = Viertel im/am Hang) – der einstige Hangweiler – gemeint. Sein damaliger Hun- oder Honschafts-Vorsteher hieß Heinrich Kurtenbach (* 19.10.1765 in Vettelschoß, † 13.05.1828 in Vettelschoß). Der Volksmund nannte ihn „der Kotebaachs Hein“. Er war Ackerer, hatte am 03.03.1794 in der Pfarrkirche St. Margaretha in Neustadt (nach Dispens vom 3. und 4. Grad der Blutsverwandtschaft) die Anna Kunigunde geborene Kurtenbach aus Vettelschoß geheiratet, die ihm 11 Kinder schenkte.

Bei dem seinerzeitigen Pfarrer in Neustadt (1797 – 1825) – der seelsorgerisch mit seinem Kaplan Robert Dahmen auch für die „Linzerhöhe“ zuständig war – handelte es sich um Josef Hecker. Die Geistlichen waren von der Zisterzienserabtei Heisterbach an die Wied entsandt worden.

Vermutlich fungierte vor/um 1800 ein Michael Frings als Lehrer in Vettelschoß, der auch Kinder aus Notscheid unterrichtete. Der erste bestallte (25.07.1817), aber schon seit 1816 tätige Lehrer an der einklassigen „Katholischen Elementarschule“ zu Vettelschoß, war Anton Neifer (* 08.01.1797 in Kalenborn, † 12.05.1863 in Willscheid), der in Willscheid wohnte.

Die Geschichte vom Fetzer, dem Räuber aus „Viertelschoß“ stammt aus dem Buch „Sagen des Westerwaldes“, die von Prof. Dr. Helmut Fischer gesammelt und vom Westerwald-Verein e.V. als 4. Auflage 1993 publiziert wurden. Jedoch ist der Kriminalfall in Vettelschoß wortwörtlich aus „Actenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beyden Ufern des Rheins. – Zweyter Theil. Enthaltend die Geschichte der Brabantischen, Holländischen, Mersener, Crevelder, Neußer, Neuwieder und Westphälischen Räuberbande; aus Criminal = Protokollen und geheimen Notitzen des Br. Keil, ehemaligen öffentlichen Ankläger im Ruhr-Département (Verwaltungseinheit unter der französischen Herrschaft von 1806 bis 1814), zusammgetragen von einem Mitgliede des Bezirks = Gerichts in Cöln. – Cöln, bey Keil XII. J. (1804).“ übernommen worden.

Es war die Gangsterbande aus Neuwied, die in Vettelschoß operierte und vor und nach 1800 eine Vielzahl von Einbrüchen zwischen Köln und Koblenz nach gründlichen Vorklärungen erfolgreich durchführte. Anton Heinze und Serves Joseph hielten dabei oftmals Schildwache. Und der äußerst gefährliche und unberechenbare Fetzer führte meist das Kommando.

„Der alte Hannes, der mit seinen Söhnen seit Jahren her das Räuber = Metier führt, hat drey Mädchen. Zwey sind in die Diebes = Mysterien nicht eingeweiht, wohl aber die dritte.“ Er war bei fast allen Diebereien dabei. Verschiedene Juden am Rhein fungierten als Scherfenspieler (Hehler) und verhökerten das Diebesgut. Den Erlös mussten sie allerdings mit den Vagabunden aus der späteren Deichstadt teilen.

Symptomatisch für die Vorgehensweise der Gang aus Neuwied war, dass sie – wenn die Zielobjekte (Magazine, Geschäftsräume, Wirtshäuser), Sammelplatz und Treffpunkt (zum Verteilen der Diebesbeute und evtl. zum Untertauchen oder Übernachten nach verübter Straftat) erschöpfend erkundet waren – mit Fackeln und dem Absingen „schmutziger Lieder“ sowie einer wilden Schießerei (meistens traten sie in der Dunkelheit aus dichtem Gehölz auf Straßen und Plätzen) zum Ausrauben marschierten und dann erbarmungslos zulangten, wobei nicht selten auch das Schießeisen zum Einsatz kam. Von den Nachbarn wurde dieses augenscheinliche Gesindel zunächst für vermeintliche Trunkenbolde gehalten, aber wegen der Ballerei traute sich keiner aus den mit Fackellicht, Kerzen und den offenen Feuerstellen oder mit den stinkenden Petroleumlampen diffus erhellten Stuben der kleinen Fachwerkhäuser. Und erst dann nicht, nachdem die verschreckten Bewohner den Kugelregen an ihren Hauswänden vernommen hatten. Einige löschten nunmehr die gesamten Lichtquellen und warteten auf ein Lebenszeichen aus der Nachbarschaft.

Am Tatort verstellten die Straßenräuber ihre Stimmen, gaben sich welsch und riefen die Namen von Verwandten oder den geläufigsten Bekannten der Opfer, um den Eindruck zu erwecken, dass dieser Personenkreis irgenwie an den Aktionen involviert sei. Für den Abmarsch oder wenn sich die Situation brenzlig erwies, pfiffen die ausgebufften Schurken ihre dafür festgelegten Parolen und suchten mit dem, was sie tragen konnten, im Dunkel der Nacht das Weite.

Da sich die Bande in Neuwied vor der Verfolgung durch die preußische Justiz nicht mehr sicher fühlte, begaben sich die Unholde und Spitzbuben nach Eckederoth unweit Gelnhausen, wo der dortige Justizbeamte und vor allem der Amtmann sie öffentlich in Schutz nahmen und sich als ihre „warmen“ Freunde zeigten.

„Alle in Cöln gefangen gesessene Räuber erklärten mehrmals, daß nicht sowohl sie als fast alle ihre Kameraden, die sich in Eckederoth aufhalten, und dafür dem Amtmann „K.“ eine Summe Geldes bezahlt hätten.“

Oftmals erhielten die steckbrieflich gesuchten Delinquenten in Eckederoth/Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis im Regierungsbezirk Darmstadt in Hessen) nicht nur eine Aufenthaltserlaubnis für eine bestimmte Zeit (je nach Zahlungsfähigkeit), sondern konnten sich auch nach Begleichung eines gewissen Entgeltes mit Ausweisen unter einer anderen Identität ausstatten lassen.

 

Die Justizbehörden im Herzogtum Nassau

 

Vom Herzogtum Nassau wurden „Die Chur-Cölnischen, erst im Jahre 1803 Wied-Runkelisch gewordenen Aemter Altenwied und Neuerburg, 1815 an Preussen abgetreten.“ – Die Justizbehörden des Herzogtums Nassau damals waren:

„1) Das Oberappellationsgericht zu Diez, welches 1804 in Hadamar für Nassau-Usingen, Nassau-Weilburg und Nassau-Oranien-Fulda errichtet und 1806 nach Diez verlegt worden war, dritte und letzte Instanz für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bei einer Appellationssumme von 300 Gulden.

2) Das Hofgericht zu Wiesbaden, zweite Instanz für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Criminalhof des oberen Herzogthums und obervormundschaftliche Behörde für Minorennen (erbberechtigte Minderjährige) und Abwesende im Regierungsbezirk Wiesbaden. Es ertheilte Moratoria (Aufschub). Die Appellationssumrae war nach den verschiedenen Landestheilen verschieden. Das Hofgericht war in 2 einander coordinirte Senate getheilt.

3) Der Justizsenat zu Ehrenbreitstein, unterste Instanz in Civilklagesachen für diejenigen, welche einem privilegirten Gerichtsstande angehörten (mit Ausnahme der Colegial-Dienerschaft zu Wiesbaden, welche ausnahmsweise ihr Forum erster Instanz bei dem Hofgerichte in Wiesbaden hatte), sowie Criminalhof für das untere Herzogthum.

4) Die zugleich mit der Verwaltung betrauten 48 Justizämter, unterste Instanz in Civilklagesachen für diejenigen, welche keinen privilegirten Gerichtsstand hatten.

5) Das Criminalgericht zu Wiesbaden für das obere und das Criminalgericht zu Ehrenbreitstein für das untere Herzogthum. Die von ihnen instruirten Criminalprozesse gingen unter Gestattung der schriftlichen Vertheidigung des peinlichen Inquisiten an das Hofgericht zu Wiesbaden oder an den Justizsenat zu Ehrenbreitstein zum Urtheilsspruch, gegen welchen eine Appellation nicht statt hatte. In bestimmten Fällen unterlag das Urtheil der landesherrlichen Bestätigung.

6. Die Bergämter zu Linz, Kirchen und Waldbreitbach, untere Instanz für Bergwerks-Streitigkeiten. Die Berufung geschah an das Hofgericht zu Wiesbaden.“

 

 

 

Quellennachweis:

 

  1. 1.Familienbuch des Katholischen Pfarramtes Sankt Margaretha Neustadt (Wied) von Gerhard (R.) Petersohn, Merklingen (2003). 

  2. 2.Windhagen – Ein Heimatbuch (1994). 

  3. 3.„Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung.“ 

  4. 4.Internet. 

 

 

Bildtexte:

 

  1. 1.„Handriß der Flur Nº. X genannt Kauhoefe – Regierungs = Bezirk Coblenz – Landräthlicher Kreis Neuwied – Bürgermeisterei Altenwied – Gemeinde Lohrscheid (Lorscheid) mit den Flurnamen – Angefangen, den 3ten Juli 1829 und beendigt, den 30ten Juli 1829 durch den Kataster = Eleven Joh. Schmidt.“ – „Historische Katasterkarten © Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz 22.07.2009; Az.: 26 722-1.401“ – (http://www.lvermgeo.rlp.de). 

  2. 2.Der Torso des Kölner Doms. Nach der Grundsteinlegung (15.08.1248) vergingen bis zur Fertigstellung/Einweihung (15.10.1880) über 632 Jahre. 

  3. 3.Asbach (Bürgermeisteramt und Krankenhaus) um 1912. 

  4. 4.„Handriß der Flur Nº. VII genannt Vettelschoss – Regierungs = Bezirk Coblenz – Landräthlicher Kreis Neuwied – Bürgermeisterei Altenwied – Gemeinde Lohrscheid (Lorscheid) mit den Flurnamen – Angefangen, den 3ten Juli 1829 und beendigt, den 30ten Juli 1829 durch den Kataster = Eleven Joh. Schmidt.“ – „Historische Katasterkarten © Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz 22.07.2009; Az.: 26 722-1.401“ – (http://www.lvermgeo.rlp.de). 

  5. 5.Neuwied am Rhein und an der Wied um 1913. 

  6. 6.Nassau mit Blick auf die Burg bzw. auf den „Burgberg“. 

 

 

Bildverzeichnis:

 

  1. 1.Vermessungs- und Katasteramt, Neuwied. 

  2. 2.Ansichtskarte, ungelaufen, Jahrtausendausstellung Köln, 1925. 

  3. 3.Ansichtskarte, gelaufen, abgestempelt am 09.04.1912 in Asbach. 

  4. 4.Vermessungs- und Katasteramt, Neuwied. 

  5. 5.Ansichtskarte, gelaufen, abgestempelt am 13.12.1913 in Neuwied. 

  6. 6.Ansichtskarte, gelaufen, abgestempelt am 07.01.1916 in Nassau (Lahn). 

 

 

 

 


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